Das Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Grafik: DSEE
Das Mikroförderprogramm der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt. Grafik: DSEE

DSEE-Förderprogramme für strukturschwache und ländliche Räume

Mikroförderprogramm mit bis zu 2.500 Euro für ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen.

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Ehrenamtliche brauchen eine extra Portion Anerkennung. Es braucht nicht immer viel, um gute Ideen zu haben und Ehrenamtliche für eine Initiative zu gewinnen, eine Fortbildung zu starten und die Vereinsarbeit auf sichere Füße zu stellen, aber ganz ohne Geld geht es auch nicht.

Die Moderation für den Workshop, die Programmierung der neuen Webseite oder die Snacks bei der Schnupperaktion: Ein paar Kosten fallen immer an, wenn Ehrenamtliche etwas für die Gewinnung neuer Mitglieder tun. Die Förderung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt – DSEE – übernimmt anfallende Sach- und Honorarkosten. Die Möglichkeiten, Engagement mit in gezielten Projekten voranzubringen, sind dabei vielfältig.

Mit bis zu 2.500 Euro können ehrenamtlich getragene Organisationen in strukturschwachen und in ländlichen Regionen viel für Ihre Engagierten tun. Mit dem Förderprogramm will die DSEE dabei unterstützen, ehrenamtlich Engagierten das Leben zu erleichtern.

Ehrenamtliche gewinnen und binden durch Mitmachmöglichkeiten für alle. Ob eine Schnupperaktion im Verein selbst oder einfach mal wieder die Webseite auf Vordermann bringen – Hauptsache es begeistert Menschen, sich im Verein vor Ort zu engagieren. Besonders gut ist, wenn bereits eine Idee existiert, wie man Interessierte für ein Engagement gewinnen kann, die sich bisher wenig einbringen können. Aber auch die bereits Engagierten sollen nicht aus dem Blick geraten: Eine Qualifizierung, neue Möglichkeiten, sich aktiv in die Vereinsgestaltung einzubringen oder einfach ein gemeinsamer Ausflug als Dankeschön: Die Vereinsvorstände wissen am besten, was Ihre Engagierten brauchen, um weiter dabeizubleiben.

Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Personalkosten werden nicht gefördert.

Weitere Informationen zum Mikroförderprogramm der DSEE sind auf https://deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm nachzulesen. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt bietet darüber hinaus auch noch weitere Fördermöglichkeiten, die auf dieser Seite nachzulesen sind.

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