Aktuelle Recht

Aktuell keine Einschränkungen für die Amateurmusik in Rheinland-Pfalz. Foto: Staatskanzlei RLP

Keine Einschränkungen für die Amateurmusik

Rheinland-Pfalz hat vor dem Hintergrund des am 1. Oktober in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetzes eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen.

Aktuelle Erleichterungen für die Amateurmusik aus der 30. CoBeLVO Rheinland-Pfalz

Änderungen der Vorgaben in der 30. Fassung für die Amateurmusik bei Veranstaltungen, Stand 17. Februar, gültig bis 18. März

Informationen zur CoBeLVO für Vorstände und chorleitende Personen

3G am Arbeitsplatz gilt auch für Chorleitende, aber: Es kommt auf die Umstände an. Geldbußen drohen im Falle festgestellter Zuwiderhandlungen.

Update: Aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung in der Amateurmusik

Corona-Bekämpfungsverordnung in Rheinland-Pfalz: Ab dem 4.12. gilt in bestimmten Fällen die 2G-plus-Regelung.

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Neue Corona-Warnstufenregelung ab Sonntag, 12. September

Warnstufen legen Grenzen für Zusammenkünfte fest. Neue 2G+-Regelung wird Bestandteil der 26. CoBeLVO Rheinland-Pfalz.