Aktuell keine Einschränkungen für die Amateurmusik in Rheinland-Pfalz. Foto: Staatskanzlei RLP
Aktuell keine Einschränkungen für die Amateurmusik in Rheinland-Pfalz. Foto: Staatskanzlei RLP

Keine Einschränkungen für die Amateurmusik

Rheinland-Pfalz hat vor dem Hintergrund des am 1. Oktober in Kraft tretenden Infektionsschutzgesetzes eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen.

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In der vierunddreißigsten Fassung der Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz – 34. CoBeLVO – vom 30. September 2022, die vom 1. Oktober bis zum 30. November gilt, gibt es keinerlei Einschränkungen für die Amateurmusik.

Der Text ist hier einsehbar: https://corona.rlp.de/fileadmin/corona/Verordnungen/34._CoBeVo/220929_34_CoBeLVO_001_final.pdf

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