AUF!leben – Zukunft ist jetzt ist Teil des Aktionsprogramms Aufholen nach Corona der Bundesregierung. Illustration: DKJS

Aufleben! Förderung aus dem Zukunftsfonds

Die Beantragung von Fördermitteln 2022 für und durch Jugendliche ist noch bis Mai möglich. Mit dem Zukunftsfonds werden Projekte vor Ort gefördert.

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Noch bis Mai 2022 können Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 14 und 26 eine Förderung aus dem Zukunftsfonds für ihre Projekte beantragen. Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung – DKJS – berät sie rund um die Antragstellung und begleitet Jugendgruppen, die eigene Projekte umsetzen. Die Anträge können also die aktiven Mitglieder aus Kinder- und Jugendchören für eigene Projektideen stellen.

Mit dem Zukunftsfonds im Programm AUF!leben werden Projekte für Kinder und Jugendliche vor Ort gefördert. Dabei geht es um das Lernen und Erfahren außerhalb des Unterrichts: Junge Menschen sollen in ihrer persönlichen Entwicklung gestärkt und das soziale Lernen sowie die Bindungen von Kindern und Jugendlichen gefördert werden. ‚#KulurIstBildung‘ ist auch das Schwerpunktthema in der kommenden Ausgabe von Singendes Land, die am 15. Februar erscheinen wird. Chöre sind Einrichtungen der kulturellen Bildung. Und gerade in diesen Zeiten können sie ein bestehendes Manko im Schulbetrieb ausgleichen. Vor diesem Hintergrund sind dahingehende, zielführende Projekte aus Kinder- und Jugendchören insbesondere für die Beantragung von Fördergeldern prädestiniert. Über den Zukunftsfonds von AUF!leben werden insbesondere Jugendprojekte im Themenfeld Demokratie, Partizipation und freiwilliges Engagement gefördert.

Ana-Maria Stuth, Themenverantwortliche der DKJS für Demokratiebildung und Teilhabe erläutert: „Die Lebenswelten junger Menschen wurden in der Pandemie massiv eingeschränkt: Viele Jugendliche hatten weniger Möglichkeiten, sich zu engagieren und ihr Umfeld mitzugestalten. Sie müssen nun erfahren, dass ihre Meinung zählt und sie selbst etwas in unserer Gesellschaft verändern und bewegen können. Mit der Jugendberatung von AUF!leben fördern und begleiten wir sie dabei, wieder aktiv zu werden und eigene Projekte auf die Beine zu stellen.“

Um Fördermittel zu erhalten, benötigen Jugendliche und jungen Erwachsene einen Träger, der für sie den Förderantrag stellt, dies kann der Chorverein selbst sein. Jugendberater unterstützen aber auch bei der Suche nach einem Träger. Der Träger achtet darauf, dass die Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel eingehalten werden. Die inhaltliche Ausarbeitung des Jugendprojekts liegt in den Händen der jungen Menschen, die ihre Projektidee einbringen. Sich im bürokratischen ‚Antragsdschungel‘ zurechtzufinden, stellt ein Hindernis für junges Engagement dar. Daher gibt es bundesweit Anlaufstellen, die Jugendliche zu ihren Projektideen beraten: 30 Jugendberater:innen und 20 Jugendprojektbegleiter:innen im Alter zwischen 18 und 30 Jahre unterstützen bei Fragen zur Antragstellung, helfen bei der Suche nach einem Träger und bei der Umsetzung von Projekten. Dabei geht es zunächst darum, die Projektidee zu finalisieren und den passenden Förderfonds zu finden. Aktuell sind die Berater:inn über ein Kontaktformular erreichbar https://auf-leben.org/foerderung/jugendberatung
Ab dem 15. Februar gibt es zudem noch eine Hotline mit Sprechzeiten am Nachmittag.

Weiterführende Informationen sind auf der Seite der Deutsche Kinder- und Jugendstiftung zu finden https://dkjs.de/aktuell/meldung/news/jugendberatung-zum-zukunftsfonds

Kontaktdaten

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