Die Fördersumme zum Programm Neustart Amateurmusik wurde auf bis zu 20.000 Euro je Projekt verdoppelt. Damit sollen Antragstellende ermutigt werden, große Projekte durchzuführen und auch die gestiegenen Energiekosten zu bewältigen. Auch die Förderzielgruppe wurde erweitert. Das Förderprogramm ‘Neustart Amateurmusik’ wird für Kreis-Chor- und Musikverbände geöffnet. Von deren Projekten müssen jedoch mindestens zehn angeschlossene Ensembles profitieren. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Ensembles auch selbst die Antragsberechtigung erfüllen müssen. Kleine Diözesen können einem Kreis-Chorverband gleichgesetzt werden und sind antragsberechtigt. Bei großen Diözesanverbänden wird geprüft, ob die beantragte Maßnahme tatsächlich den zehn lokal verankerten Chorvereinen und Ensembles zugutekommt. Kreis-Chorverbände und Diözesen können bis zu 150.000 Euro beantragen. Eine zweite Förderung durch ‘Neustart Amateurmusik’ ist möglich. Die Ensembles, deren Antrag bereits aus einer früheren Runde bewilligt wurde, müssen nun in ihrem neuen Antrag jedoch begründen, inwiefern das Projekt für sie eine Neuerung darstellt.
Informationsveranstaltungen rund um die Antragstellung finden am 7. und 30. November sowie am 14. Dezember, jeweils von 18:30 bis 19:30 Uhr online statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen rund um das Förderprogramm, zur Antragstellung und Beratung sind hier zu finden: bundesmusikverband.de/neustart/antragstellung