Das Erscheinungsbild zum Neustart Amateurmusik hat ein neues Fitting erhalten. Foto: BMCO
Das Erscheinungsbild zum Neustart Amateurmusik hat ein neues Fitting erhalten. Foto: BMCO

Neue Antragsrunde zu Neustart Amateurmusik

Anträge zum Förderprogramm zur Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik sind voraussichtlich nur noch bis zum 30. September möglich.

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Das Förderprogramm ‚Neustart Amateurmusik‘ dient der Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten. Es beinhaltet die beiden Fördersäulen ‚Projektförderung‘ und ‚Kompetenznetzwerk‘. Gefördert werden Projekte im Umgang mit der Corona-Pandemie.

Wie bereits im Dezember 2021 berichtet – https://singendesland.de/bundesmusikverband-startet-mit-neuen-ausschreibungen-ins-jahr-2022/17640 – , fördert ‘Neustart Amateurmusik’ im Jahr 2022 mit über fünf Millionen Euro die Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten und befindet sich nun in seiner zweiten Runde der Förderung von Musikensembles bei ihrem Neustart. Die Summe steht zur direkten Förderung von Ensembles aus der Amateurmusik zur Verfügung. Ob Stadt oder Land, ob jung oder alt, kirchliche oder weltliche Träger, hier finden alle ihren Platz. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. ‘Neustart Amateurmusik’ fördert Musikensembles, die kreative Lösungen für den Umgang mit der Pandemie finden oder dieser mit Leidenschaft trotzen, aber auch solche, die aufgrund von Corona, Probenausfällen, finanzieller Unsicherheit und anderem einen Neustart benötigen und ihre künstlerische Arbeit wiederaufnehmen möchten.

Im Dezember hieß es, dass es 2022 keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr geben solle, sondern einen Zwei-Monats-Turnus: Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Startdatum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Dies wurde jetzt revidiert, mit dem voraussichtlichen Ende der Bewerbungsfrist zum 30. September.

Alle Informationen auf der Neustart-Seite unter https://bundesmusikverband.de/neustart

Zum Förderprogramm ‚Impuls‘ können noch bis zum 31. Dezember 2022 laufend Anträge eingereicht werden. Für die Bearbeitung der Anträge ist das Eingangsdatum entscheidend. Auch hier ist die Zwei-Monats-Frist für die Wahl Ihres individuellen Bewilligungszeitraums entscheidend.

Mit dem Förderprogramm ‚Impuls‘ stellt die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien knapp 20 Millionen Euro für die Amateurmusik in ländlichen Räumen und weitere 7,5 Millionen Euro für Kreis-Musik- und Chorverbände in ländlichen Räumen und für Ensembles in strukturschwachen urbanen Räumen bereit. Die Förderung soll den Musizierenden Motivationshilfen zur nachhaltigen Stärkung und erhöhter Sichtbarkeit für den zeitnahen Neustart ermöglichen. Die Ensembles sollen zur schnellen Wiederaufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit befähigt werden und Unterstützung bei durch die Pandemie beschleunigten Transformationsprozessen in den Bereichen (Wieder-) Gewinnung von Mitgliedern und Digitalität erhalten.

Hier geht es zur Impuls-Antragsstellung: https://impuls.bundesmusikverband.de/antragstellung

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