Der Bundesmusikverband Chor und Orchester – BMCO – startet mit verschiedenen Ausschreibungsrunden in das neue Jahr. Ab dem 15. Januar können sich Musikensembles im Neustart Kultur-Programm ‚Impuls‘ auf Fördersummen bis zu 15.000 Euro bewerben. ‚Impuls‘ ist ein Rettungsprogramm, das den 14,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit Musik machen, beim Erhalt und der Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten helfen soll.
Ebenfalls bis zum 15. Januar sind zudem Anträge im Förderprogramm ‚Musik für alle!‘ möglich. Dieses Programm fördert außerschulische Musikprojekte von Kindern und Jugendlichen zwischen drei und 18 Jahren und sorgt deutschlandweit für frühkindliche Förderung und zusätzliche Teilhabechancen, insbesondere für junge Menschen in finanziellen und sozialen Risikolagen.
Auch im Förderprogramm ‚Neustart Amateurmusik‘ soll im Januar 2022 eine neue Antragsrunde starten. BMCO-Präsident Benjamin Strasser MdB kommentiert: „Der Bundesmusikverband startet mit verschiedenen Ausschreibungen in das neue Jahr, die Hoffnung geben. Gerade die Neustart-Kultur-Hilfsprogramme erhalten und stärken die Amateurmusik dort, wo die Corona-Pandemie, insbesondere im Bereich der Musik, zu einem massiven Vertrauensverlust geführt hat. Hier muss die Nachwuchsarbeit nachhaltig verstärkt werden. Im Werben um neues Vertrauen und Mitbestimmung ist deshalb so wichtig, dass auch Programme wie ‚Musik für alle!‘ die musikalische und regelmäßige Unterstützung von Kindern in den Blick nehmen. Ein Fokus unserer zukünftigen Arbeit sollte Kindern und Jugendlichen gelten – die Musik kann dabei helfen.“
Mit ‚Musik für alle!‘ die Teilhabechancen von Kindern und Jugendlichen nachhaltig verbessern.
Das Förderprogramm ‚Musik für alle!‘ ermöglicht Kindern und Jugendlichen von drei bis 18 Jahren bessere Zugangschancen zur musikalischen Bildung. Dank seiner großen Vielfalt schafft es zahlreiche Zugänge zu Kunst und Kultur für junge Menschen und fördert gezielt die kreativen Ausdrucks- und Entwicklungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen.
Bis zum 15. Januar können im Förderprogramm ‚Musik für alle!‘ wieder außerschulische Projekte und vielfältige Ideen in den Modulen Kaleidoskop, Rhythmus, Ensemble, große Bühne und/oder Expedition beantragt werden. ‚Musik für alle!‘ fördert so zum Beispiel das Singen im Chor, ein Beatbox-Workshop, das Kennenlernen verschiedenster Instrumente, gemeinsames Musizieren in der Gruppe oder Konzertbesuche. Die Laufzeit der Projekte ist jeweils bis zum 31.12.2022 möglich.
Zusätzliche Informationen zum Förderkonzept ‚Musik für alle!‘ können in der Halbzeitbroschüre nachgelesen werden. Genauere Informationen zum aktuellen Antragsverfahren finden Sie unter bundesmusikverband.de/musik-fuer-alle
Neues Antragsverfahren beim Förderprogramm ‚Impuls‘ startet am 15. Januar.
Das fast 20 Mio. EUR starke bundesweite Förderprogramm ‚Impuls‘ fördert die Vielfalt an Organisationsformen der Amateurmusik in ländlichen Räumen. Ab dem 15. Januar können Ensembles laufend Anträge bei Impuls einreichen. Es wird im nächsten Jahr keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr geben, sondern einen 2-Monats-Turnus: Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Startdatum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen. Gefördert werden weiterhin Maßnahmen zum kreativen Neustart, zur Mitgliedergewinnung und zur Strukturstärkung, die im Jahr 2022 starten und zum Abschluss kommen.
Bei zwei digitalen Infoveranstaltungen am 18. Januar und 03. Februar haben alle Interessierten die Chance, mehr über das Förderprogramm und das neue Antragsverfahren zu erfahren und ihre Fragen zu klären. Sämtliche Informationen zum Förderprogramm und zu den Infoveranstaltungen finden Sie unter bundesmusikverband.de/impuls .
Ab dem 17. Januar wird unter der Nummer 07425 32880650 zudem eine telefonische Antragsberatung geboten.
‚Neustart Amateurmusik‘ fördert im Jahr 2022 mit über fünf Millionen Euro die Erhaltung und Wiederbelebung der Amateurmusik in Pandemiezeiten.
Der ‚Neustart Amateurmusik‘ geht im Jahr 2022 in seine zweite Runde und fördert Musikensembles bei ihrem Neustart. Ob Stadt oder Land, ob jung oder alt, kirchliche oder weltliche Träger, hier finden alle ihren Platz. Insgesamt stehen im Jahr 2022 rund fünf Millionen Euro für die direkte Förderung von Ensembles aus der Amateurmusik zur Verfügung. Der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. ‚Neustart Amateurmusik‘ fördert Musikensembles, die kreative Lösungen für den Umgang mit der Pandemie finden oder dieser mit Leidenschaft trotzen, aber auch solche, die auf Grund von Corona, Probenausfällen, finanzieller Unsicherheit und anderem einen Neustart benötigen und ihre künstlerische Arbeit wiederaufnehmen möchten. Auch hier wird es ab 2022 keine allgemeine Bewerbungsfrist mehr geben, sondern einen 2-Monats-Turnus: Das heißt, zwischen dem Datum der Antragstellung und dem Startdatum des Bewilligungszeitraums müssen mindestens zwei Monate liegen.