Mit Blick auf den Herbst und damit auf die absehbare Verschärfung von Corona-Maßnahmen sowie einer Zuspitzung der Energiekrise, fordern der Deutsche Musikrat, zehn Landesmusikräte und der Bundesmusikverband Chor und Orchester die Politik zum Handeln auf. Ein gemeinsamer Fünf-Punkte-Plan stellt Maßnahmen vor, um das Musikleben aufrechtzuerhalten und es dabei in seiner ganzen Vielfalt gut durch den Winter zu bringen.
Der nachstehende Fünf-Punkte-Plan wurde gemeinsam vom Deutschen Musikrat, dem Bundesmusikverband Chor und Orchester und den Landesmusikräten in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Saarland, Thüringen und Bremen entwickelt:
Wiedereinführung kostenloser Corona-Tests für den Kulturbereich
Damit werden der kontinuierliche und sichere Proben- und Aufführungsbetrieb sowohl im professionellen als auch im Bereich der Amateurmusik unterstützt und auf diese Weise kulturelle Teilhabe weiterhin ermöglicht.
Keine Maskenpflicht für Musizierende bei Kultur- und Musikveranstaltungen
Damit wird der Eigenverantwortlichkeit jeder und jedes Einzelnen Rechnung getragen. Längst ist das Testen bei Erkältungs-Symptomen auf Corona und das vorsorgliche Zuhause bleiben gelebte Praxis. Sollte eine hohe Infektionslage dies erfordern, sind Testungen aller an Kulturveranstaltungen Teilnehmenden mittlerweile gut umsetzbar.
Öffentliche Räume, etwa von Schulen, Vereinen und Kommunen, für Musikproben zur Verfügung stellen
Damit wird der im Herbst und Winter steigenden Notwendigkeit nach größeren Probenräumen, in denen auch eventuell nötige Abstände eingehalten werden können, Rechnung getragen. Geeignete öffentliche Orte als ‘Kulturorte’ zu nutzen, ist eine Grundlage dafür, den Menschen weiterhin Zugang zum Musikleben zu garantieren.
Einheitliche Corona-Verordnungen in allen Städten und Gemeinden, über die sich der Deutsche Gemeinde- und Städtetag abstimmt
Damit wird die Planungssicherheit sowohl für die Organisation von Tourneen als auch die von Veranstaltungen vor Ort aufrechterhalten. Coronamaßnahmen müssen den aktuellen Erkenntnissen, etwa zur nachhaltigen Raumlufthygiene, zu medizinischen Entwicklungen in Bezug auf Corona und dem Grad der gesellschaftlichen Immunität Rechnung tragen und dürfen nicht pauschal oder prophylaktisch verordnet werden.
Anteiliger Energiekostenzuschuss für Musikveranstaltende sowie für Chor- und Musikvereine
Damit wird das öffentliche Musikleben trotz der im Herbst und Winter zu erwartenden, drastischen Anstiege der Energiekosten wirtschaftlich gesichert. 80 % der zusätzlichen Energiekosten von Musikveranstaltenden und Chor- und Musikvereinen sollten durch Zuschüsse übernommen werden.
Informationen in Bezug etwa auf finanzielle Unterstützung, Hygienekonzepte und Leitfäden oder auch zum Thema mentale Gesundheit während der Corona-Pandemie hat der Deutsche Musikrat von Beginn der Corona-Krise an auf seiner Website musikrat.de/musikpolitik/corona bereitgestellt.
Damit das Singen im Musikunterricht und Musikangebote in Ensembles der Amateurmusik weiterhin verantwortungsvoll stattfinden können, erarbeitet das von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Kompetenznetzwerk ‘Neustart Amateurmusik’ kontinuierlich Empfehlungen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen. In der Publikation ‘Grundlagen für das Musizieren unter Pandemiebedingungen Version 2.0’ weist das Netzwerk darauf hin, welche Maßnahmen den besten Schutz vor Infektionen bieten. Mehr Informationen gibt es auf bundesmusikverband.de/schutzmassnahmen