Förderbonus für Chorvereine
Für den sogenannten ‚Corona-Bonus‘ stellt der Chorverband Rheinland-Pfalz seinen Mitgliedsvereinen eine Budgetsumme von 20.000 Euro bereit. Die Förderung gliedert sich in zwei Bereiche: Zum einen der Grundbetrag von 19,50 Euro sowie zum anderen 0,50 Euro je gemeldetem/gemeldeter Choraktiven.
Zum Erhalt des Förderbonus‘, ist es Grundvoraussetzung – neben dem Nachweis der Gemeinnützigkeit – dass der Chorverein einen nachgewiesenen Mitgliedsbeitrag von mindestens 5,00 Euro im Monat erhebt. Darüber hinaus wurde das Dienstverhältnis mit der Chorleitung während der Pandemiezeit aufrechterhalten und der Probenbetrieb fand weiterhin mit jeweils situationangepassten Konzepten statt. Die Antragsstellung zur Förderung muss zwingend im Jahr 2021 erfolgen.
Förderung digitaler Ausstattung für den Probenbetrieb
30.000 Euro stellt der Chorverband Rheinland-Pfalz aus dem Förderfonds ‚Neustart Kultur‘ zur Förderung der Investitionen in die digitale Ausstattung eines Chorvereins bereit. Je Mitgliedsverein und Jahr beträgt die Fördersumme bis zu 800,00 Euro, bei vorliegender Gemeinnützigkeit und einem Monats-Mitgliedsbeitrag von mindestens 5,00 Euro. Alle Lizenzen und Rechnungen müssen auf den Chorverein ausgestellt sein, alles angeschaffte Equipment verbleibt im Eigentum des Vereins. Förderfähig sind sämtliche Kosten zur Einführung und Durchführung digitaler Probenformate. Hierzu zählen insbesondere die Anschaffung des notwendigen Equipments – vom Mikro bis zum Datenanschluss – sowie die Kosten für den technischen Support. Antragsschluss ist der 1. August 2021. Die Erhebung der letztendlich ausgezahlten Fördersumme je Antragsteller geschieht über eine objektive Quotenberechnung nach Ablauf der Antragsfrist. Als Berechnungsbeispiel werden 100 Anträge mit jeweils mindestens 800,00 Euro anzuerkennenden Ausgaben gestellt. Die Förderquote liegt damit bei 37,5 Prozent, der auszuzahlende Förderbetrag bei 300,00 Euro je Antragssteller.
Änderung der Förderrichtlinien zu Chorcoachings 2021
Aufgrund der aktuellen Situation hat das Präsidium des Chorverbands entschieden, Coachingmaßnahmen für die Mitglieds-Chöre im Jahr 2021 nicht nur mit externen Dozenten zu fördern. Auch mit dem eigenen Chorleiter sind entsprechende Maßnahmen förderfähig, wenn hierzu ein separater Vertrag mit dem Chorleiter abgeschlossen wurde. In diesem muss klar definiert sein, dass die ausgeführte Coachingmaßnahme ein Zusatzangebot ist. Sie stellt keinen Ersatz für ausgefallene Chorproben dar und findet auch nicht im Rahmen der üblichen Chorproben statt.
Alle weiteren Informationen zu den Fördermöglichkeiten im Chorverband Rheinland-Pfalz über die Geschäftsstelle, per Mail an geschaeftsstelle@cv-rlp.de Weiterführende Informationen auch über die Seite des Chorverbands Rheinland-Pfalz cv-rlp.de