Kleinere und mittelgroße Veranstaltungen erhalten einen Zuschuss auf ihre Ticketeinnahmen, damit sie auch mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden können.
Um Kulturveranstaltungen auch mit weniger Teilnehmenden – aufgrund von notwendigen Hygienemaßnahmen und Abstandsregeln – wieder wirtschaftlich möglich zu machen, bietet der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen eine Wirtschaftlichkeitshilfe an. Damit wird die erste Phase des Neustarts für die Kultur schnell und unbürokratisch von staatlicher Seite unterstützt.
Kunst und Kultur sind essenziell. Alle sollen bald wieder die kulturelle Vielfalt im Land auch live erleben können. Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Comedy, Lesungen, Ausstellungen und andere Kulturveranstaltungen – das alles hat sehr gefehlt. Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gibt nun eine Perspektive. Zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen stehen bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung, damit der Neustart gelingt. Der Sonderfonds ist dadurch für Künstlerinnen und Künstler und für die gesamte Kreativszene eine wichtige Ergänzung zu den bestehenden Hilfen der Bundesregierung, der Länder und der Kommunen.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährleistet, dass Veranstaltungen auch dann durchgeführt werden können, wenn aus Gründen des Infektionsschutzes weniger Besucherinnen und Besucher zugelassen sind und somit weniger Tickets verkauft werden können. Deshalb gibt es einen Zuschuss auf die Einnahmen aus Ticketverkäufen, um die Finanzierungslücke solcher Veranstaltungen zu schließen.
Welche Veranstaltungen werden gefördert?
Förderfähig sind ausschließlich Kulturveranstaltungen wie Konzerte, Festivals, Opern, Tanz, Film, Theater, Musicals, Kleinkunst, Varieté, Lesungen, Performing Arts, Medienvorführungen und künstlerische und kulturelle Ausstellungen. Wichtig ist, dass die Veranstaltung in Deutschland stattfindet und Eintrittskarten verkauft.
Wer kann Fördergelder beantragen?
Veranstaltende von Kulturveranstaltungen. Veranstaltende sind, wer das wirtschaftliche und organisatorische Risiko einer Veranstaltung trägt. Antragsberechtigt sind auch Veranstaltende in öffentlicher Trägerschaft. Diese können jedoch nur die Wirtschaftlichkeitshilfe beantragen.
Die Wirtschaftlichkeitshilfe startet am 1. Juli 2021 und unterstützt Veranstaltungen mit bis zu 500 möglichen Teilnehmenden, bzw. ab 1. August mit bis zu 2.000 Teilnehmenden, die pandemiebedingt nur mit reduzierter Teilnehmerzahl stattfinden können. Sie verdoppelt (bzw. verdreifacht bei besonders strengen Auflagen) die Einnahmen aus den ersten 1.000 Tickets, bis die Kosten einer Veranstaltung gedeckt sind.
Sonderregelung für die freiwillige Absage von Veranstaltungen, die im Zeitraum 18. November 2021 bis 28. Februar 2022 stattfinden sollten
Der Sonderfonds erkennt freiwillige Absagen von Kulturveranstaltungen, die in diesem Zeitraum stattfinden sollten als ‘pandemiebedingt’ an. Dies gilt unabhängig von der Verordnungslage in den jeweiligen Bundesländern und für Veranstaltungen aller Größen. Also sowohl in der ‘integrierten Ausfallabsicherung’ für Veranstaltungen mit bis zu 2.000 möglichen Teilnehmern und in der „Ausfallabsicherung“ für Veranstaltungen mit mehr als 2.000 möglichen Teilnehmern).
Es gelten folgende Bedingungen: Der geplante Veranstaltungstermin liegt im genannten Zeitraum und die freiwillige Absage erfolgt(e) bis zum 23. Dezember. Das heißt: Die öffentliche Bekanntgabe der Absage muss spätestens bis zum 23. Dezember erfolgen und bis zu diesem Datum über die IT-Plattform angezeigt werden. Die Veranstaltung wurde vor der öffentlichen Absage auf der IT-Plattform registriert Registrierungsdatum bis einschließlich 06. Dezember: keine weiteren Bedingungen. Registrierungsdatum nach dem 06. bis zum 23. Dezember: Der Ticketverkauf muss in der Regel am 06. Dezember – oder vorher – begonnen haben
Alle weiteren Informationen sind hier zu erfahren sonderfonds-kulturveranstaltungen.de/foerderung . Es empfiehlt sich der Blick in die FAQ dieser Seite.