Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten
Um Kinder und Jugendliche auf dem Weg zurück in ein unbeschwertes Aufwachsen zu begleiten, investiert die Bundesregierung zwei Milliarden Euro. Anträge können über die Deutsche Chorjugend eingereicht werden. Grafik: BMFSFJ

Aufholen nach Corona – Fördermittel für Kinder- und Jugendprojekte

Noch bis zum 22. Dezember können Chorvereine Anträge bei der Deutschen Chorjugend einsenden. Zoom-Infoveranstaltung hierzu am 30. November.

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Mit dem ‚Aufholpaket‘ sollen deutschlandweit Möglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien geschaffen werden, um sich zu begegnen, gemeinsam Neues zu entdecken und ihre Welt nach der Pandemie zu erleben. Egal, ob Wochenendfreizeit, Sommerlager, Workshop-Serie oder ein gemeinsamer Chorausflug ins Grüne – bis zum 22. Dezember können Vereine ab sofort Anträge digital bei der Deutschen Chorjugend einsenden.

Am 30. November wird hierzu, um 18:00 Uhr, eine Info-Veranstaltung via Zoom angeboten, innerhalb derer alle wichtigen Informationen zur Antragstellung zusammengefasst werden und es Raum für Rückfragen gibt.

Im ‚Aufholpaket‘ bringt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – BMFSFJ – eine Vielzahl unterschiedlicher Kooperationen zusammen. Auch der Kinder- und Jugendplan des Bundes – KJP – ist Teil des ‚Aufholpakets‘: Mit 40 Millionen Euro werden für 2022 zusätzliche Freizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote für Kinder und Jugendliche geschaffen. Als größte Interessensvertretung junger Singbegeisterter hat sich auch die Deutsche Chorjugend stark gemacht und über den Deutschen Bundesjugendring eine Fördersumme in Höhe von einer Million Euro zur Bereitstellung für Projekte im Jahr 2022 erhalten.

Gefördert werden können Ferienfreizeiten und außerschulische Angebote – Freizeit-, Begegnungs- und Bewegungsangebote – sowie internationale Begegnungen. Auch infrastrukturelle Aktivitäten zur Gewinnung und Qualifizierung von Ehrenamt, digitale Formate oder auch Probenwochenenden und -freizeiten, Verbandsveranstaltungen, Workshops, Ausbildung zur Jugendleitung, Ausflüge, Aktionstage, Zukunftswerkstätten, etc.

Für Freizeitmaßnahmen berechnet sich die maximale Förderhöhe wie folgt: 40 Euro pro Tag pro teilnehmende Kinder und Jugendliche, bis zum 27. Geburtstag, bis zu 60 Euro Fahrtkostenzuschuss pro Person, entsprechend der tatsächlichen Höhe der Fahrkosten sowie 305 Euro Honorar pro Tag für pädagogisches Personal, Begleitpersonen, Teamer:in. Für einen Programmtag müssen mindestens 6h Programm nachgewiesen werden.

Weitere Informationen sind auf der Website der Deutschen Chorjugend nachzulesen. Dort steht auch das Meldeformular bereit. https://deutsche-chorjugend.de/aktionsprogramm-aufholen

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