Bis zum 10. Oktober können Anträge für eine Projektförderung aus dem Amateurmusikfonds beim Bundesmusikverband Chor und Orchester eingereicht werden. Foto/Grafik: BMCO
Bis zum 10. Oktober können Anträge für eine Projektförderung aus dem Amateurmusikfonds beim Bundesmusikverband Chor und Orchester eingereicht werden. Foto/Grafik: BMCO

Amateurmusikfonds startet mit erster Ausschreibung für Projektförderung

Auf Beschluss des Deutschen Bundestages stehen zunächst einmalig fünf Millionen Euro bereit. Bis zum 10. Oktober Antrag stellen.

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Der von der Beauftragten für Kultur und Medien – BKM – geförderte Amateurmusikfonds des Bundesmusikverbands Chor und Orchester – BMCO – richtet sich an Chöre, Orchester, Bands und Musikvereine, Kirchenmusikensembles sowie Organisationen aus dem Amateurmusikbereich. Für die Projektförderung aus dem Amateurmusikfonds antragsberechtigt sind gemeinnützige aktive Amateurmusikensembles, deren Träger, Kirchengemeinden oder Bands sowie andere Organisationen der Amateurmusik, Trägerschaft gem. Satzung. Für regionale Projekte sowie Kreis-, Landes- oder Bundesverbände oder andere Organisationen der Amateurmusik für überregionale Projekte. Projekte von Ensembles oder deren Träger können für lokale Projekte eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten. Projekte, die überregional beziehungsweise bundesweit, zum Beispiel durch Kreis-, Landes- oder Bundesverbände wirken, können eine Förderung von 10.000 Euro bis grundsätzlich höchstens 75.000 Euro erhalten.

Im Zentrum des Fonds steht die Projektförderung. Hierfür stehen insgesamt Mittel in Höhe von 3,75 Millionen Euro zur Verfügung. Daneben widmen sich zwei kleinere Programmbereiche der Erarbeitung von Zukunftskonzepten zu Themen wie, unter anderem, Bildung, Engagement und Gesundheit sowie der verstärkten Sichtbarmachung der Vielfalt der Amateurmusikszene. Projekte können sich beispielsweise der musikalischen Nachwuchsgewinnung oder neuartigen Vermittlungsformen widmen oder sich künstlerisch und strukturell mit Themen wie Demografie, Diversität oder Inklusion auseinandersetzen. Besonders ermutigt werden auch die Vernetzung und Erprobung neuer Konzepte für das künstlerische Arbeiten, zum Beispiel Probensituation, Aufführung und ähnliches, auch mit neuen Kooperationspartnerschaften aus anderen Bereichen.

Gefördert werden in der zentralen Säule des Fonds, der Projektförderung, herausgehobene und bemerkenswerte Einzelprojekte mit lokaler, regionaler oder bundesweiter Wirksamkeit, die die Leistungsfähigkeit der Amateurmusikszene weitreichender sichtbar machen. Dadurch sollen besondere künstlerische Impulse entstehen sowie neue Methoden und Ideen für die amateurmusikalische Arbeit vermittelt werden, die zukunftsweisend für die gesamte Amateurmusikszene sind.

Dazu Benjamin Strasser, MdB, Präsident des Bundesmusikverbands Chor und Orchester: „Der Amateurmusikfonds ist ein Meilenstein für die Amateurmusikszene. Nach der Corona-Pandemie, in der für die Amateurmusik auf Bundesebene knapp 40 Mio. EUR bereitgestellt wurden, beginnt nun der schwierige Wiederaufbau der Amateurmusiklandschaft. Der Fonds hilft uns dabei, die besten Ideen sowohl für lokal wirkende als auch für überregional bzw. bundesweit ausstrahlende Projekte zu finanzieren und für alle Ensembles in unserem Land zur Nachahmung zugänglich zu machen.“

Der Amateurmusikfonds ergänzt die bisherigen Bundeskulturfonds, aus denen die Amateurmusik bislang explizit ausgeschlossen war. Die Förderung des Bundes trägt der nationalen Bedeutung der Amateurmusik in Deutschland Rechnung und hilft beim nachhaltigen Erhalt unseres immateriellen Kulturerbes. Für den Amateurmusikfonds stehen, auf Beschluss des Bundestages, in diesem Jahr insgesamt und zunächst einmalig 5 Millionen Euro bereit.

Eine Antragstellung kann bis zum 10. Oktober erfolgen. Die Projektlaufzeit kann ab dem 1. Januar 2024 beginnen und höchstens bis zum 15. Oktober 2024 dauern. Die Antragstellung erfolgt über den Bundesmusikverband Chor und Orchester – BMCO – über diese Website: https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds der auch weitere Informationen zu entnehmen sind. Eine telefonische Beratung erfolgt unter der Nummer 030 60980781–35, Montag bis Donnerstag von 09.00 bis 16.00 Uhr, freitags bis 15.00 Uhr. Fragen auch gerne an E-Mail amf@bundesmusikverband.de

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