Von der Flutkatastrophe betroffene Kulturinstitutionen und Kunstschaffende werden von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur mit weiteren Mitteln unterstützt: 200.000 Euro stehen für Vorhaben in 2021 und 2022 zusätzlich zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.
„Das persönliche Leid der Betroffenen ist unfassbar, aber gerade auch der Kunst- und Kulturbereich ist massiv von den Folgen der Katastrophe in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich bin sehr froh, dass wir hier mit der Kulturstiftung einen Betrag leisten können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die Vorsitzende der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Kulturministerin Katharina Binz ergänzt: „Es ist uns wichtig, mit dieser Förderung sowohl die Rettung von Kunstwerken voranzubringen, als auch Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende aktiv zu unterstützen.“
Der Erhalt kultureller Infrastrukturen und die Bewahrung von Kulturgut ist ebenso Stiftungszweck, wie die Pflege zeitgenössischen Kunstgeschehens und die Unterstützung besonderer Projekte im Kulturbereich. Zusätzlich zu den Regelförderungen der Kulturstiftung – jeweils 150.000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 – wurden durch sogenannte Umschichtungsgewinne jetzt weitere 200.000 Euro für den Wiederaufbau der von der Flut betroffenen Kulturlandschaft bereitgestellt. Damit können neben Rettung und Ersatz von Kunstwerken auch Veranstaltungen der Kulturschaffenden gefördert werden. Unterstützt werden Vorhaben in 2021 und 2022, so dass zusätzlich zu dringender Soforthilfe auch eine längerfristige Planung möglich ist.
Zur Antragstellung steht das Online-Portal der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur zur Verfügung. Für die Regelförderung gelten nach wie vor die Fristen 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres. Anträge für dieses erweiterte Unterstützungsprogramm können aber ab sofort und ohne Antragsfrist über das Antragsportal gestellt werden: kulturstiftung.antragsverwaltung.de