Das Förderprogramm ‚Landmusikort des Jahres‘ richtet sich an ländliche Kommunen, in denen bis zu 12.000 Menschen leben. Diese Orte können sich ab sofort um die Auszeichnung ‚Landmusikort 2026‘ bewerben. Die Auszeichnung ist mit einer Fördersumme zwischen 2.000 und 18.000 Euro verbunden. Der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor und Orchester – BMCO – vergeben den Titel gemeinsam. Das Programm würdigt innovative Musikprojekte und stärkt das kulturelle Leben im ländlichen Raum. Ausgezeichnet werden musikalische Aktivitäten mit Vorbildcharakter, die neue Netzwerke entstehen lassen und vorhandene stärken.
Theresa Demandt, Geschäftsführerin des BMCO, betont den gesellschaftlichen Wert des Programms: „Orte, an denen Menschen zusammenkommen, musizieren und gemeinsam Strukturen gestalten, sollen sichtbar werden. Musik ist vielerorts nicht nur Freizeitgestaltung, sondern Teil kommunaler Identität und Infrastruktur.“ Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, hebt hervor, dass Musik im ländlichen Raum ein wesentlicher Motor für Gemeinschaft und Zusammenhalt sei und das Programm dazu beitrage, dieses Potenzial weiterzuentwickeln.
Die Förderung richtet sich vor allem an Kommunen mit einem lebendigen kulturellen Profil. Besonders im Bereich der Amateurmusik, in Verbindung mit der professionellen Szene und dem ehrenamtlichen Engagement, sollen aktive Gemeinden ihre Konzepte einreichen. Das Preisgeld unterstützt Projekte, die musikalische Strukturen festigen und die Zusammenarbeit verschiedener Aktiver und deren Aktivitäten vor Ort vertiefen.
Bewerben können sich Kommunen, die in einem der vom Thünen-Atlas – https://atlas.thuenen.de/atlanten/landatlas – definierten Ländlichkeitstypen verortet sind und die Grenze von 12.000 Ortsmitgliedern einhalten. Die Bewerbung muss durch die kommunale Spitze beziehungsweise eine Ortsvertretung unterstützt und bis zum 31. März 2026 digital eingereicht werden. Eine unabhängige Jury bewertet die eingegangenen Konzepte hinsichtlich Qualität und kreativer Ansätze. Die Entscheidung über die Preisträgerkommunen fällt bis Mitte Juni 2026. Die Preisverleihungen erfolgen ab Sommer 2026 direkt vor Ort.
Das Programm ist Teil des Amateurmusikfonds des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer. Weitere Informationen, Hinweise zu den Anforderungen und der Zugang zum Antragssystem stehen auf der Website des Bundesmusikverbands unter https://bundesmusikverband.de/landmusikort bereit.