Seit Juli 2025 gibt es ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz, zur Unterstützung kleiner Kunst- und Kulturprojekte in ehrenamtlicher Trägerschaft, wie es typischerweise auch Chorvereine sind. Mit dem Modellvorhaben ‚Ehrenamtliche kulturelle Kleinprojekte‘ reagiert das Kulturministerium auf den wachsenden Bedarf an kurzfristig verfügbaren, unbürokratischen Fördermitteln für gemeinnützige Kulturinitiativen – insbesondere im ländlichen Raum.
Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Musical- oder Theateraufführungen, Lesungen oder Ausstellungen, die vor Ort in rheinland-pfälzischen Gemeinden stattfinden. Die Fördersummen reichen von 500 bis maximal 2.000 Euro je Projekt. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten, die 10.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Förderfähig sind unter anderem Künstlerhonorare, Reise- und Transportkosten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit oder die technische Ausstattung.
Die Antragstellung erfolgt digital über das Antragsportal der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Informationen hierzu sind unter https://www.kulturstiftung-rlp.de/geschaeftsstelle-mainz/projektfoerderung/antragstellung-1 nachzulesen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kulturvereine mit Sitz im Land, sofern keine parallele Landesförderung im selben Kalenderjahr besteht. Pro Jahr kann jeweils ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung ist fortwährend möglich.
„Das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz ist stark von den zahlreichen ehrenamtlich geführten Kunst- und Kulturvereinen geprägt – besonders in den ländlichen Regionen, wo sie das kulturelle Angebot entscheidend bereichern. Dieses Engagement verdient unsere Anerkennung und Unterstützung. Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung haben wir einen deutlichen Bedarf an schnellen und unkomplizierten Fördermöglichkeiten für ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure festgestellt. Mit dem neuen Förderprogramm wollen wir dieser Nachfrage gerecht werden“, erklärt Kulturministerin Katharina Binz.
Das Programm ist zunächst als Modellversuch bis Ende 2026 angelegt. Eine Evaluation im Anschluss soll Aufschluss darüber geben, ob und in welcher Form eine Verstetigung sinnvoll ist.