Kulturlichter – Deutscher Preis für kulturelle Bildung

Bewerbungsphase bis zum 27. Oktober. Teilnehmen können gemeinnützige Kultureinrichtungen und -initiativen, auch die der Amateurmusik.

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Am 16. September startete die Bewerbungsphase zum Preis für digitale kulturelle Bildung, ausgelobt von Kulturstaatsministerin Monika Grütters und der Kulturstiftung der Länder. Wettbewerbsbeiträge können bis zum 27. Oktober 2021 eingereicht werden.

Eine Jury fällt die Entscheidung zu einer von drei Auszeichnungen anhand von sieben Kriterien. Ausschlaggebend sind vor allem die Nutzung innovativer Methoden der Vermittlung und der Einsatz neuer Technologien – wie zum Beispiel künstliche Intelligenz. Die Effekte und Wirkungen der Projekte müssen bei den Zielgruppen plausibel belegt oder in Aussicht gestellt werden können. Zudem sollen die Projekte ihre Konzepte und Instrumente anderen Einrichtungen und Akteuren aktiv zur Verfügung stellen und damit zu ihrer Verbreitung beitragen.

Jede Einrichtung oder Initiative muss sich mit einem konkreten Projekt bewerben, je Träger wird pro Jahr nur ein Projekt zum Wettbewerb zugelassen. Das Projekt kann entweder als Konzept vorliegen oder sich bereits in der Umsetzung befinden.

Zum Wettbewerb zugelassen sind alle gemeinnützigen Kultureinrichtungen und -initiativen aus den Bereichen Musik, Theater, bildende, darstellende und angewandte Kunst, Literatur, Soziokultur, Film, Medien, Digitales sowie kulturgutbewahrende Einrichtungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Einrichtungen der kulturellen Kinder-, Jugend- und Erwachsenenbildung wie auch Bildungseinrichtungen können zudem als Kooperationspartner mitwirken.

Drei Auszeichnungen werden im Rahmen des Wettbewerbs vergeben. Eine von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufene Jury trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder. Die Jury benennt auch die Nominierten für die Wahl des Publikumspreises.

Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Beide Auszeichnungen sind mit Prämien von jeweils 20.000 Euro verbunden. Hinzu kommt der undotierte Preis des Publikums für ein Projekt mit besonderem Potenzial. Die Gewinnerin oder der Gewinner zum Publikumspreis wird in einem öffentlichen Onlinevoting ermittelt. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine maßgeschneiderte Beratung für die Weiterentwicklung und professionelle Umsetzung des Projekts.

Einrichtungen oder Initiativen, die sich im Vorjahr bereits beworben hatten, können sich bei der aktuellen Ausschreibung wieder bewerben, sofern ein gänzlich neues oder nennenswert weiterentwickeltes Projekt eingereicht wird. Weitere Informationen zum Wettbewerb sind unter https://kulturlichter-preis.de  zu finden.

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