Aktuelle Erleichterungen für die Amateurmusik aus der 30. CoBeLVO Rheinland-Pfalz

Änderungen der Vorgaben in der 30. Fassung für die Amateurmusik bei Veranstaltungen, Stand 17. Februar, gültig bis 18. März
Bild: Staatskanzlei Mainz

Wesentliche Änderungen/Aktualisierungen für den Konzert- und Probenbetrieb gemäß der Fassung vom 17. Februar:
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen:
Höchstens 2.000 Personen oder höchstens 30 %
der vorhandenen Platzkapazitäten, jedoch nicht mehr als insgesamt 4.000 Personen.
Es gilt die Testpflicht. Diese entfällt für geimpfte oder genesene volljährige
Personen, wenn durchgehend die Maske getragen werden kann.

Veranstaltungen im Freien, mit und ohne feste Sitzplätze: Höchstens 2.000 Personen oder 50 % der
vorhandenen Platzkapazitäten bzw. der sonst dort üblichen Besucherhöchstzahl, jedoch nicht mehr als insgesamt 10.000 Personen

Es gilt generell Maskenpflicht, die beim Verzehr von Speisen und Getränken entfällt.
Es entfällt die Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung, jedoch wird die
Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Kontakterfassung bei Zusammenkünften dringend empfohlen.

Der Chorverband Rheinland-Pfalz empfiehlt im Konzert- und Probenbetrieb das Testen ALLER Akteure. Also auch bei den Personen, die bereits die Auffrischimpfung erhalten haben.

Bei hauptberuflich chorleitenden Personen besteht die Pflicht zur Vorlage einer gültigen Testung, sofern diese keinen gültigen Impfnachweis vorgelegt haben. Bei ehrenamtlich tätigen Chorleitenden gilt ausnahmslos die 2G-plus-Regelung, wie sie auch für alle Aktiven im Chor gilt.

Für den Probenbetrieb in der Amateurmusik sowie im außerschulischen Musikunterricht gilt nur noch für geimpfte und genesene volljährige Personen der Wegfall der zusätzlichen Testpflicht bei durchgehendem Masken-Tragen. Eine zusätzliche Testpflicht gilt ab sofort bei ‚diesen gleichgestellten Personen‘ – also Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Die 3G-Regel gilt nur für Beschäftigte/Angestellte, die NICHT ehrenamtlich arbeiten – bspw. musikalisch leitende oder lehrende Personen. Für ALLE ehrenamtlich engagierten Personen gilt ausnahmslos die 2G-plus-Regelung.

Bei Veranstaltungen im Innenraum, bei Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen und Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets gilt der Wegfall der zusätzlichen Testpflicht bei durchgehendem Masken-Tragen nur noch für geimpfte und genesene volljährige Personen. Eine zusätzliche Testpflicht gilt ab sofort bei ‚diesen gleichgestellten Personen‘ – also Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Fazit: Proben und Konzerte sind in Rheinland-Pfalz aktuell unter Beachtung der vorgenannten Auflagen weiterhin möglich. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung sowie die Einlasskontrolle zum Konzert mindestens nach 2Gplus-Regelung.

Wesentliche Änderungen/Aktualisierungen für den Konzert- und Probenbetrieb seit dem 31. Januar:
Veranstaltungen mit überregionalem Charakter – zum Beispiel im Fußball oder auch Formel-1-Rennen – sind wieder mit Publikum möglich. Die maximale Teilnehmendenzahl wurde ansonsten auf 1.000 Personen begrenzt oder jetzt max. 20 v.H. der vorhandenen Plätze (vorher 30 v.H.).
Es entfällt die Verpflichtung zur Kontaktdatenerfassung, jedoch wird die
Nutzung der Corona-Warn-App des Robert Koch-Instituts zur Kontakterfassung bei Zusammenkünften dringend empfohlen.

Der Chorverband Rheinland-Pfalz empfiehlt im Konzert- und Probenbetrieb das Testen ALLER Akteure. Also auch bei den Personen, die bereits die Auffrischimpfung erhalten haben.

Während des Konzertes im Innenraum gilt für das Publikum Maskenpflicht.

Bei hauptberuflich chorleitenden Personen besteht die Pflicht zur Vorlage einer gültigen Testung, sofern diese keinen gültigen Impfnachweis vorgelegt haben. Bei ehrenamtlich tätigen Chorleitenden gilt ausnahmslos die 2G-plus-Regelung, wie sie auch für alle Aktiven im Chor gilt.

Quelle: Landesmusikrat Rheinland-Pfalz:
lmr-rp.de/index.php?id=170&tx_ttnews%5Btt_news%5D=178&cHash=7d8f32832febd2d8e80155e0bb26ac22

Kontaktdaten

Dieter Meyer
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Medien
im Chorverband Rheinland-Pfalz
Bendorfer Str. 72-74
56566 Neuwied-Engers
Tel. +49 2631 8312696
E-Mail dieter.meyer@cvrlp.de
Web: cv-rlp.de

Boilerplate/VereinsportaitDer Chorverband Rheinland-Pfalz – so alt wie das Grundgesetz
Der Chorverband Rheinland-Pfalz wurde 1949 in Koblenz gegründet und feierte damit im Jahr 2019 seinen 70. Geburtstag. Mit etwa 1.400 Chören sowie rund 75.000 Mitgliedern, davon annähernd 40.000 Choraktiven, organisiert in 25 Kreis-Chorverbänden, ist er der größte Amateurmusikverband in Rheinland-Pfalz und gehört zu den fünf großen Landes-Chormusikverbänden in Deutschland.

Aufgaben und Serviceleistungen des Verbandes:
■ Attraktivmachen des Chorsingens für die Menschen in Rheinland-Pfalz;
■ Fördern des Singens in Schulen und Kindergärten im Land
■ Bereitstellen von Angeboten zur Aus- und Fortbildung sowie zur Qualifizierung von Chorleitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen;
■ Anbieten vielfältiger Weiterbildungsmöglichkeiten für Choraktive
■ Durchführen von Leistungs- und Bewertungssingen für Chöre;
■ Beraten von Choraktiven, Chorleitern sowie Chören und Chorvereinen in rechtlichen und musikfachlichen Fragen;
■ Öffentlichkeitsarbeit zu und das Fördern von chorkulturellen Veranstaltungen sowie Fundraisingkampagnen zur Förderung und weiteren Unterstützung der Chorkultur im Land;
■ Unterstützen bei Medienproduktion wie CD oder Video sowie bei Promotion und Vertrieb als Teil der Öffentlichkeitsarbeit;
■ Bewusstmachen und Verankern der Chorkultur / des Chorsingens als sozialisierendes, für Bildung und Gesellschaft wichtiges Kulturgut im Land.

Dem Chorverband Rheinland-Pfalz ist stets an einer engen Zusammenarbeit und intensiven Kommunikation mit öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen sowie Chorverbänden und Chören gelegen. Gewählter Präsident des Chorverbandes Rheinland-Pfalz ist Karl Wolff.

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