Erste Förderrunde des Musikfonds ist gestartet, drei weitere Runden gibt es noch im Jahr 2025. Foto: V. Bewersdorff / CV RLP

Musikfonds legt Fokus auf ländliche Regionen: Erste Förderrunde gestartet

Im Rahmen der kleinen Projektförderung bis 3.000 Euro können ab sofort Anträge für Projekte eingereicht werden. Deadline ist der 28. Februar.

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Seit 2024 richtet sich die kleine Projektförderung des Musikfonds verstärkt an Vorhaben im ländlichen Raum und in strukturschwachen Regionen. Projekte in größeren Städten oder Metropolregionen werden nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt. Die Chancen auf eine Förderung solcher Vorhaben sind entsprechend gering. Außerdem fördert der Musikfonds vor allem die professionelle, freie Musikszene. Dies schließt die Einbeziehung von Amateurmusizierenden nicht aus, jedoch sind reine Amateurmusikprojekte von der Antragstellung ausgeschlossen.

Die erste Einreichungsfrist des Jahres 2025 endet am 28. Februar. Bis zu diesem Termin können Förderanträge für Projekte gestellt werden, die im Zeitraum von April bis Juni 2025 umgesetzt werden sollen. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von maximal 10.000 Euro besteht die Möglichkeit, Fördermittel in Höhe von bis zu 3.000 Euro zu beantragen. Die Entscheidung über die Förderungen trifft der Geschäftsführer des Musikfonds gemeinsam mit einem Mitglied des Kuratoriums. Pro Jahr können bis zu 50 Projekte im Rahmen dieses Programms gefördert werden. Weitere Förderrunden in diesem Jahr sind im Mai, im August und November.

Förderfähig sind insbesondere Ausgaben wie künstlerische Honorare, die mindestens 300 Euro pro Veranstaltung betragen müssen, sowie projektbezogene Personalkosten, Produktions- und Veranstaltungskosten, Reise- und Übernachtungskosten gemäß den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes – BRKG. Voraussetzung für eine Förderung ist eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben. Diese kann durch Eigenmittel, Spenden, Sponsoring, öffentliche Zuschüsse oder Einnahmen aus Ticketverkäufen und Teilnahmegebühren erfolgen. Der Nachweis über die Kofinanzierung muss spätestens vor der Vertragserstellung erbracht werden.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die bereits Mittel von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien – BKM – oder einer ständig geförderten Einrichtung der BKM erhalten. Ebenso wenig Aussicht auf Unterstützung haben reine Tonträger- oder Videoproduktionen, Bildungsreisen, Benefizveranstaltungen oder Projekte, die außerhalb Deutschlands stattfinden. Auch Anträge von nicht in Deutschland ansässigen Musizierenden sowie die Anschaffung von Equipment oder Instrumenten werden in der Regel nicht gefördert.

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf eine Förderung besteht. Die Entscheidung über eingereichte Anträge wird in der Regel zwei bis drei Wochen nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist bekanntgegeben. Weitere Informationen zu den Förderbedingungen und Anforderungen sind unter https://musikfonds.de/foerderprogramme#teamMember-id-748682551 zu finden.

Artikel am 18.2.2025 bearbeitet und hinsichtlich des festgestellten Ausschlusses von Amateurmusikprojekten aktualisiert. dm

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