Auszeichnung zum Landmusikort des Jahres 2025. Foto: Deutscher Musikrat

Kommunen können sich erneut um Auszeichnung Landmusikort des Jahres bewerben

Erneut wird in diesem Jahr die Auszeichnung Landmusikort des Jahres vergeben. Bis zum 15. April können sich Orte im Land bewerben.

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Der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester laden ländliche Kommunen in Deutschland ein, sich um die Auszeichnung ‚Landmusikort des Jahres 2025‘ zu bewerben. Mit diesem Preis sollen herausragende und innovative Musikprojekte sowie das ehrenamtliche Engagement in ländlichen Gebieten gewürdigt und weiter gestärkt werden. Ziel des Programms ist es, Vorzeigeprojekte sichtbar zu machen, die das musikalische Leben in den Regionen bereichern und als Inspiration für andere Kommunen dienen können.

Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats, betont die Bedeutung des Förderprogramms. Sie hebt hervor, dass die kulturelle Vielfalt in ländlichen Räumen oft unterschätzt werde, obwohl dort viele beeindruckende Projekte entstehen. „Kultur im ländlichen Raum ist oft ein Geheimtipp. Die Auszeichnung ‚Landmusikort des Jahres‘ will das ändern, indem sie diese ländliche Kulturpower ins Rampenlicht rückt und stärkt“, erklärt Valentin.

Die Auszeichnung richtet sich an Kommunen, die ein lebendiges kulturelles Leben fördern, insbesondere im Bereich der Amateurmusik und des ehrenamtlichen Engagements. Ziel ist es, nachhaltige musikalische Strukturen zu schaffen und die Zusammenarbeit zwischen der Amateur- und Profiszene zu unterstützen.

Für die besten Bewerbungen werden drei Hauptpreise vergeben: Der Sieger erhält 18.000 Euro, der zweite Platz 10.000 Euro und der dritte Platz 6.000 Euro. Zusätzlich werden zehn Förderpreise in Höhe von jeweils 2.000 Euro ausgelobt, die länderübergreifend vergeben werden. Das Preisgeld soll in Projekte fließen, die die regionale Musikkultur langfristig stärken.

Bewerben können sich Kommunen mit einer Einwohnerzahl von maximal 12.000, die in einem der ländlich definierten Gebiete laut Thünen-Atlas liegen. Die Bewerbungen müssen durch die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister eingereicht werden. Einsendeschluss ist der 15. April. Unter https://bundesmusikverband.de/landmusikort gibt es alle Informationen zur Antragstellung. Die Einreichung erfolgt ausschließlich digital.

Eine unabhängige Fachjury bewertet die Kreativität und Qualität der eingereichten Projekte. Die Gewinnerkommunen werden bis Mitte Juli 2025 bekannt gegeben. Die Preisverleihung erfolgt im Sommer 2025 in feierlichem Rahmen vor Ort und wird von den ausgezeichneten Kommunen organisiert.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen, den notwendigen Unterlagen und dem Zugang zum Antragsportal finden Interessierte auf der Website des Projekts. Für Rückfragen steht das Projektteam unterstützend zur Verfügung.

Mit dem Förderprogramm ‚Landmusikort des Jahres‘ bieten der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband eine einzigartige Gelegenheit, das musikalische Leben in ländlichen Regionen zu stärken, regionale Netzwerke zu fördern und nachhaltige kulturelle Strukturen aufzubauen.

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