Die Zukunftswerkstatt für mehr Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Vierte Antragsrunde vom 4. bis 15. September. Foto: DSKJ/Shutterstock rawpixel
Die Zukunftswerkstatt für mehr Teilhabe von Kindern und Jugendlichen. Vierte Antragsrunde vom 4. bis 15. September. Foto: DKJ/Shutterstock rawpixel

Weitere Fördermittel aus dem Zukunftspaket Kultur, Bewegung und Gesundheit

Eine vierte Antragsrunde für Jugendprojekte in Vereinsträgerschaft - Abschluss 31. Dezember 2023 - ist vom 4. bis 15. September offen.

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Das Zukunftspaket zielt darauf ab, Trägerorganisationen zu motivieren, Projekte in den Bereichen Kultur, Bewegung und Gesundheit zu initiieren, die Kinder und Jugendliche nach ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen aktiv mitgestalten. Um die Umsetzung dieser Projekte von Kindern und Jugendlichen zu unterstützen, werden Fördermittel sowie begleitende Beratung und Qualifizierung für die Organisierenden angeboten.

Es ist wichtig zu beachten, dass die geplanten und beantragten Projekte nicht vor Bewilligung der Förderung beginnen und bis spätestens zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein müssen.
Wer kann Anträge stellen?

Antragsberechtigt sind unter anderem eingetragene Vereine – hier Chorvereine und -verbände – Träger der freien Jugendhilfe, örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie weitere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland. Hierzu zählen Stiftungen und Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Generell Sport- und Kulturvereine, Fördervereine, Träger von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Ganztagsbetreuung, Kitas, Schulen, gemeinnützige Einrichtungen wie die Lebenshilfe, freie Schulen und Kirchen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzelprojekte, die von juristischen Personen sowie Trägern der freien Jugendhilfe unter Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in einem der Themenfelder Kultur, Bewegung oder Gesundheit geplant und umgesetzt werden. Die Umsetzung der Projekte darf vor der Bewilligung nicht beginnen und muss bis spätestens zum 31. Dezember 2023 abgeschlossen sein. Zusätzlich werden Projekte im Feld 1a – unter Trägerschaften – gefördert, bei denen Kinder und Jugendliche auf Grundlage eigener Ideen die inhaltliche Gestaltung übernehmen und umsetzen. Hierbei kooperieren sie mit einer juristischen Person – einem eingetragenen Verein oder Verband, einer Stiftung – oder einem Träger der freien Jugendhilfe, der den Förderantrag stellt und die formellen Anforderungen an die Verwendung der Fördermittel gewährleistet.

Was ist ‚Das Zukunftspaket‘?

Kinder und Jugendliche wissen am besten um ihre eigene Situation und ihre individuellen Bedürfnisse. Sie wissen, was sie benötigen und welche Angebote sie vor Ort wünschen oder brauchen. Die Teilhabe an Entscheidungsprozessen ist entscheidend, und in den letzten Jahren wurde dies oft vernachlässigt: Junge Menschen haben Verzicht erfahren und die Vernachlässigung ihrer Interessen erlebt. Dem möchte ‚Das Zukunftspaket‘ entgegenwirken.

Dieses Förderprogramm aus ‚Das Zukunftspaket‘ richtet sich direkt an Kinder und Jugendliche, die eigene Projektideen vorschlagen und mit Unterstützung professioneller Aktiven und Organisationen umsetzen. Junge Menschen von der Kita bis zum vollendeten 26. Lebensjahr sind eingeladen, am Zukunftspaket teilzunehmen. Niedrigschwellige Begleit- und Beratungsangebote unterstützen bei der Antragstellung und Projektumsetzung. Träger, die zusammen mit Kindern und Jugendlichen Projekte in den Bereichen Kultur, Bewegung oder Gesundheit planen und umsetzen möchten, können eine Förderung beantragen. Sie werden dabei mit Antragsberatung, Begleit- und Qualifizierungsangeboten unterstützt. Außerdem werden über das Zukunftspaket Kommunen gefördert, die gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen Angebote in den genannten Themenfeldern planen und umsetzen wollen.

Kinder- und Jugendbeteiligung ermöglicht jungen Menschen, aktiv mitzuentscheiden, wie ihre Lebenswelt gestaltet werden soll. Ob ein Chor-, ein Musik- oder ein Jugendkulturfestival, ein selbstorganisierter Chor- oder Theater-Workshop, der Bandprobenraum im Jugendclub, das Rhetorik-Camp von Schülervertretungen oder ein Grundlagencamp für jüngere Kinder durch junge Übungsleitende – die Möglichkeiten der Teilhabe sind vielfältig, bunt und divers.

Wo gibt es Informationen und Hilfe zu den Anträgen?

Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung unterstützt bei Antragstellung und Projektumsetzung durch niederschwellige Qualifizierungs-, Beratungs- und Begleitangebote. Vor dem vierten Antragszeitraum bietet die Stiftung einen Impuls-Workshop an, um Anregungen für kurzfristige Beteiligungsmethoden zu geben.

In interaktiven Online-Workshops von je 90 Minuten, am 21. und 29. August sowie am 1. September, werden jeweils drei bewährte Beteiligungsmethoden als Beispiele vorgestellt, die sich auch in begrenzten Projektlaufzeiten umsetzen lassen: ein Stadt-teil-spaziergang, eine Zukunftswerkstatt oder ein Jugendmeeting.

Zur Unterstützung und Begleitung der Antragserstellung werden auch einstündige Online-Videosprechstunden angeboten, die auf die wichtigsten Fragen zur Antragstellung sowie förder- oder finanzrechtliche Anliegen eingehen.

Wenn bereits eine Projektidee besteht, können Antragsteller spezifische Fragen dazu in einem halbstündigen individuellen Beratungstermin klären, der vorher vereinbart werden muss.

Weitere detaillierte Fragen und Antworten sowie Hinweise zum Förderantrag sind auf der Website https://das-zukunftspaket.de/zukunftspaket/news/vierte-antragsphase-fuer-traeger verfügbar.

Kontaktdaten

Boilerplate/Vereinsportait

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