Auch 2027 suchen der Deutsche Musikrat und der Bundesmusikverband Chor & Orchester die ‚Landmusikorte des Jahres‘. Bewerben können sich ländliche Kommunen mit bis zu 12.000 dort lebenden Personen. Für die besten Bewerbungen stehen insgesamt 54.000 Euro zur Verfügung. Vergeben werden drei Bundespreise in Höhe von 18.000, 10.000 und 6.000 Euro sowie zehn Förderpreise mit jeweils 2.000 Euro.
Ausgezeichnet werden Kommunen mit einem vielfältigen Kulturleben, insbesondere in der Amateurmusik. Im Mittelpunkt stehen musikalische Initiativen, Netzwerke und ehrenamtliches Engagement sowie die Zusammenarbeit mit der professionellen Musikszene. Kommunen können sich gemeinsam mit Kultureinrichtungen, Vereinen und Ensembles bewerben.
„In vielen Dörfern und Gemeinden ist Musik ein wichtiger Anker des Miteinanders“, sagt Antje Valentin, Generalsekretärin des Deutschen Musikrats. Chöre, Orchester, Musikvereine und Initiativen schafften Räume für Begegnung, kulturelle Teilhabe und gemeinsames Engagement. Mit der Auszeichnung solle dieses Engagement sichtbar gemacht werden.
Die Preisgelder sind für neue musikalische Projekte vorgesehen. Sie sollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Zusammenarbeit von Amateurmusik und professioneller Musik fördern und nachhaltige Strukturen im ländlichen Raum unterstützen. Theresa Demandt, Geschäftsführerin des Bundesverbands Chor & Orchester, verweist als Beispiel auf das sächsische Ehrenfriedersdorf, das traditionelle erzgebirgische Musikkultur mit modernen Klangwelten und Nachwuchsförderung verbindet und 2026 den ersten Bundespreis erhielt.
Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass die Kommune einem der vier im Thünen-Atlas definierten Typen von Ländlichkeit zugeordnet ist und maximal 12.000 Einwohnende hat. Die Bewerbung muss durch Ortsvorstand oder eine Ortsvertretung unterstützt und bis zum 31. Januar 2027 über das digitale Antragsportal eingereicht werden. Eine Jury entscheidet bis Mitte April über die Auszeichnungen. Die Preisverleihungen finden ab Mai 2027 in den Gewinnerkommunen statt.
Die Auszeichnung ist Teil des Amateurmusikfonds des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Informationen zu den Anforderungen und zur Bewerbung gibt es beim Bundesmusikverband Chor & Orchester und sind unter https://bundesmusikverband.de/landmusikort nachzulesen.