‚Chor des Jahres‘ der letzten SILA-Award-Verleihung war der Gospelchor Wittlich mit seiner außergewöhnlichen Initiative ‚Sing out loud – Depression eine Stimme geben‘. Foto: Christian Schulz
Der Gospelchor Wittlich, hier Preisträger ‚Chor des Jahres‘ beim SILA Award 2024, hätte mit seinem Engagement ‚Sing Out Loud – Depression eine Stimmer geben‘ wahrscheinlich die Möglichkeit einer Förderung gehabt. Foto: C. Schulz

Neue Förderrunde für kulturelle Kleinprojekte in Rheinland-Pfalz

Jetzt Förderanträge für das Jahr 2026 einreichen. Anträge können ganzjährig online über die Kulturstiftung Rheinland-Pfalz gestellt werden.

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Die Kulturministerin Katharina Binz betonte zur ersten Auflage der Förderung im Juli 2025, dass das kulturelle Leben in Rheinland-Pfalz in hohem Maße von ehrenamtlich geführten Kunst- und Kulturvereinen getragen werde. Besonders in ländlichen Regionen prägten sie das Angebot maßgeblich und bereicherten das gesellschaftliche Miteinander. Dieses Engagement brauche Anerkennung und verlässliche Unterstützung. Im Rahmen der Kulturentwicklungsplanung sei deutlich geworden, dass es schnelle und unkomplizierte Fördermöglichkeiten für kulturelle Kleinprojekte brauche. Mit dem neuen Förderprogramm solle dieser Bedarf gezielt aufgegriffen werden.

Die neue Antragstellung für Projekte im Jahr 2026 erfolgt weiterhin digital über das Antragsportal der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Informationen hierzu sind unter https://www.kulturstiftung-rlp.de/geschaeftsstelle-mainz/projektfoerderung/antragstellung-1 nachzulesen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige Kulturvereine mit Sitz im Land, sofern keine parallele Landesförderung im selben Kalenderjahr besteht. Pro Jahr kann jeweils ein Antrag gestellt werden. Die Antragstellung ist fortwährend möglich.

Gefördert werden Projekte wie Konzerte, Musical- oder Theateraufführungen, Lesungen oder Ausstellungen, die vor Ort in rheinland-pfälzischen Gemeinden stattfinden. Die Fördersummen reichen von 500 bis maximal 2.000 Euro je Projekt. Voraussetzung ist ein Eigenanteil von mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten, die 10.000 Euro nicht überschreiten dürfen. Förderfähig sind unter anderem Künstlerhonorare, Reise- und Transportkosten, Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit oder die technische Ausstattung.

Das Programm ist zunächst als Modellversuch bis Ende 2026 angelegt. Eine Evaluation im Anschluss soll Aufschluss darüber geben, ob und in welcher Form eine Verstetigung sinnvoll ist.

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