Gemeinsames Singen stärkt Gemeinschaften, hier: die Frauenbande bei der Langen Nacht der Musik. Foto: Marius Hartinger / BMCO

Dritter Amateurmusikfonds fördert kreative Ideen der Chormusik

Ab dem 17. November können Chöre und Chorvereine Förderanträge für den Amateurmusikfonds stellen. Bewerbungsschluss ist der 2. Februar 2026.

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Am 17. November startet die Ausschreibung für den dritten Amateurmusikfonds. Unter dem Thema ‚Teilhabe leben, Vielfalt stärken‘ können Musikensembles und Organisationen bis zum 2. Februar 2026 Förderanträge einreichen. Der Bundesmusikverband Chor und Orchester – BMCO – bietet dazu Informations- und Beratungsangebote an.

Im Bundeshaushalt sind für die kommende Förderrunde 4,6 Millionen Euro vorgesehen. Antragsberechtigt sind gemeinnützige, aktive Ensembles, Verbände, Kirchengemeinden und andere Organisationen der Amateurmusik. Die Förderung reicht je nach Projektumfang von 2.500 bis 8.000 Euro bei regionalen Projekten. Mit besonderen Antragsvoraussetzungen können überregionale Projekte eine Förderhöhe von 10.000 bis 40.000 Euro erreichen. Gefördert werden Vorhaben, die neue künstlerische oder organisatorische Wege gehen und die Zukunftsfähigkeit der Amateurmusik stärken. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Vergabe. Die Projekte sollen im Zeitraum 1. Juni 2026 bis maximal zum 30. September 2027 realisiert werden.

Der Fonds wird vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Dr. Wolfram Weimer, gefördert. Er richtet sich an Chöre, Orchester, Bands, Musikvereine, Ensembles der Kirchenmusik und Organisationen der Amateurmusik. Ziel ist es, neue Formate zu entwickeln, Strukturen zu stärken und die ihre Arbeit zukunftsorientiert auszurichten.

BMCO-Präsidentin Türk-Nachbaur MdB bezeichnete den Fonds als wichtigen Schritt für die rund 16,3 Millionen Menschen, die in ihrer Freizeit musizieren. Er fördere Engagement, Vielfalt und das gemeinsame Singen und Musizieren. Der Amateurmusikfonds eröffne Perspektiven für Nachwuchsgewinnung, Ensembleentwicklung, Neugründungen und genreübergreifende Kooperationen. Sie dankte dem Kuratorium, dem Ausschuss für Kultur und Medien des Deutschen Bundestags, den Haushaltsverantwortlichen der Fraktionen sowie dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien: „Gemeinsam mit dem BMCO haben sie sich für eine Fortführung eingesetzt.“

Der Amateurmusikfonds besteht seit 2022 und schließt eine bisherige Lücke in der Bundesförderung. Mit ihm wird die kulturelle und gesellschaftliche Bedeutung des Singens und Musizierens in Gemeinschaft auf nationaler Ebene gewürdigt und der Erhalt dieses immateriellen Kulturerbes unterstützt.

Beratung und Antragstellung

Der Bundesmusikverband Chor und Orchester empfiehlt Förderberechtigten, Projektideen frühzeitig zu entwickeln und die Beratungsangebote des Verbands zu nutzen.

Auf der Website sind alle Informationen zur Ausschreibung – wie die ‚Fragen und Antworten‘ und der Link zur Antragstellung – unter https://bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zu finden. YouTube-Erklärvideos sind unter https://youtube.com/@bmco.verband anzuschauen. Zur telefonischen Beratung gibt es unter 030 60 98 07 81 35 eine Hotline-Nummer, die Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:30 Uhr geschaltet ist. Eine After-Work-Hotline ist unter gleicher Nummer am 27. November und am 17. Dezember von 18:00 bis 19:30 Uhr erreichbar. Schriftliche Beratung erhalten Interessenten auch via E-Mail an amf@bundesmusikverband.de

Kontaktdaten

Boilerplate/Vereinsportait

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Bildurheber: Marius Hartinger

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