Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Für mich zeichnet sich Kultur durch Vielfalt aus. Das steht auch explizit so im Koalitionsvertrag.“ Foto: Kristian Schuller.

105 Millionen für überregionale Live-Musikfestivals

'Neustart Kultur'-Förderungen auch für überregionale Festivals der Chormusik. 'Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland'.

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Noch bis zum 31. März können auch Chöre, Chorvereine sowie Chorverbände, sofern sie als eingetragene Vereine Veranstalter sind, Fördergelder für überregionale Chormusikveranstaltungen beantragen.

Aus dem Haushalt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werden insgesamt bis zu 105 Millionen Euro für das Programm ‚Erhalt und Stärkung der Musikinfrastruktur in Deutschland für Livemusikveranstaltungen und überregionale Musikfestivals‘ bereitgestellt, um Livemusikprojekte zu ermöglichen. Damit wird die künstlerische Arbeit in diesem Bereich gezielt weiter bezuschusst, die noch immer unter den erschwerten Bedingungen durch die Pandemie und deren Nachwirkungen leidet.

Antragsberechtigt sind Veranstaltende, die die inhaltliche, organisatorische und finanzielle Hauptverantwortung für die Produktion und Durchführung von Livemusikveranstaltungen, Programmreihen und Musikfestivals tragen. Für die Amateur-Chormusik sind es rechtsfähige juristische Personen – hier eingetragene Vereine e. V. – mit Sitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen.

Die Durchführung dieses Programms liegt bei der Initiative Musik gGmbH, deren gemeinsame Gesellschafter die GVL und der Deutsche Musikrat sind. Sie ist die zentrale Fördereinrichtung der Bundesregierung und der Musikbranche für die deutsche Musikwirtschaft. Alle Informationen über dieses Programm im Rahmen von Neustart Kultur finden Sie unter https://initiative-musik.de/neustart-kultur/veranstalterinnen-festivals2

Für Fragen zur Antragstellung und zum Förderprogramm gibt es auch kompetente telefonische Beratung. Für das Land Rheinland-Pfalz unter 030 53147545–571, oder – 552, Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr sowie unter 030 53147545–554, Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth hierzu: „Livemusik bedeutet Lebensfreude und Lebensqualität – und sie fördert das gesellschaftliche Miteinander. Angesichts der angespannten Corona-Situation brauchen die Veranstalterinnen und Veranstalter der Livemusik-Szene jetzt vor allem Planungssicherheit für ihre Festivals, Tourneen und Konzerte. Deshalb wird die neue Bundesregierung die stark nachgefragten Hilfsprogramme fortsetzen. Dieses Engagement ist Ausdruck unserer Wertschätzung für die gesamtgesellschaftliche Bedeutung der Musik und ihrer Live-Ereignisse.“

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