Rückzahlung der Corona-Soforthilfen?

0.00 

Beschreibung

RECHTSTIPP
Für viele Freiberufler stellt sich die Frage, ob sie verpflichtet sind, die erhaltene Corona-
Soforthilfe zurückzuzahlen. Wenn eine Verpflichtung zur Rückzahlung besteht, stellt sich
im Weiteren die Frage, ob der volle Betrag oder zumindest ein Teilbetrag zu zahlen ist
und wie sich der zurückzuzahlende Betrag errechnet?
Ein Rechtstipp von Rechtsanwältin Birgit Gladisch,
Fachanwältin für Steuerrecht, Dortmund

Login

Geben Sie Ihren Benutzernamen/E-Mail und Ihr Passwort ein, um sich einzuloggen.

Singendes Land
Newsletter

Jetzt kostenlos den Singendes Land Newsletter abonnieren.
Bleiben Sie immer auf aktuellem Stand zur Chorkultur in Rheinland-Pfalz.