Musikalische Bildung wird im Kreis Bad Kreuznach gefördert

Stiftung für Kultur und Soziales stellt für Chöre im Landkreis Bad Kreuznach insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Die Antragsfrist endet am 20.01.21.

Der Vorstand der Stiftung des Landkreises Bad Kreuznach für Kultur und Soziales stellt für Musikvereine und Chöre im Landkreis Bad Kreuznach, die aktive Mitglieder unter 18 Jahren ausbilden, insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Stiftungsvorsitzende und Landrätin Bettina Dickes freut sich, dass der Stiftungsvorstand den von ihr eingebrachten Vorschlag unterstützt: „Ich freue mich wirklich sehr, dass wir den Musikvereinen und Chören in unserem Landkreis, die sich in der Kinder- und Jugendausbildung engagieren, gerade in diesen Zeiten ein wenig helfen können.“

Antragsberechtigt sind alle Musikvereine und Chöre im Landkreis Bad Kreuznach mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren. Die Antragsfrist endet am 20.01.2021. Zur Teilnahme an der Ausschüttung muss der Stiftung der vollständig ausgefüllte Förderantrag bis zum 20.01.2021 zugehen. Die eine Hälfte der Fördersumme wird als Grundbetrag an die antragstellenden Musikvereine und Chöre mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren gleichmäßig verteilt. Die Verteilung der zweiten Hälfte erfolgt als Zusatzbetrag im Verhältnis der Anzahl der aktiven Mitglieder unter 18 Jahren.

Den Antrag auf Förderung von Musikvereinen und Chören im Landkreis Bad Kreuznach mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren können Sie hier herunterladen.
als pdf: www.kreis-badkreuznach.de/fileadmin/media/downloads/02_Aemter/Amt_9_Kaemmerei/Förderantrag_Musik_Chöre.pdf
oder als Word-Datei: www.kreis-badkreuznach.de/fileadmin/media/downloads/02_Aemter/Amt_9_Kaemmerei/Förderantrag_Musik_Chöre.pdf.docx

Kontaktdaten

Landkreis Bad Kreuznach
Benjamin Hilger
Presse/Öffentlichkeitsarbeit
Salinenstraße 47
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49671 8031240
E-Mail über Website: www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/buero-der-landraetin/pressestelle/

Links zum Artikel
www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-9-kaemmerei/finanzen-haushalte-stiftung/stiftung-des-landkreises-bad-kreuznach-fuer-kultur-und-soziales/aktuelles/

Boilerplate/VereinsportaitDie Stiftung des Landkreises Bad Kreuznach für Kultur und Soziales

Am 23. August 2013 unterzeichneten der damalige Landrat Franz-Josef Diel und der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Rhein-Nahe, Peter Scholten, einen Treuhandvertrag für die Stiftung des Landkreises Bad Kreuznach für Kultur und Soziales. Die Stiftung des Landkreises Bad Kreuznach für Kultur und Soziales ist eine gemeinnützige Stiftung und als solche vom Finanzamt Bad Kreuznach anerkannt. Vorsitzende der Stiftung ist seit ihrem Dienstantritt Landrätin Bettina Dickes. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben aus den Erträgen des Stiftungsvermögens und Spenden. Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller und sozialer Betätigungen im Landkreis Bad Kreuznach.



Dazu gehören insbesondere:

a) kulturell

- die Förderung von Kunst und Kultur

- der Erwerb und die Sicherung von Kulturgütern

- den Erhalt des kreiseigenen Kulturgutes

- die Förderung internationaler Partnerschaften mit Partnergemeinden und -kreisen des Landkreises Bad Kreuznach, insbesondere im Bereich des Jugendaustausches, zur Verbesserung der Völkerverständigung



b) sozial

- die Förderung karitativer Einrichtungen und Gruppen

- die Förderung von Selbsthilfegruppen

- die Förderung der Jugendarbeit

- die Unterstützung der Partnergemeinden und -kreise bei der Sozial- und Jugendarbeit

Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung mit anderen Einrichtungen zusammenarbeiten. Ein Rechtsanspruch auf Förderung aus Stiftungsmitteln besteht nicht. Die Sparkasse Rhein-Nahe stellte als Erststifter 50.000 € zur Verfügung. Die eingehenden Spenden werden angelegt und können für die in der Satzung festgehaltenen Zwecke verwendet werden.

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