Der Vorstand der Stiftung des Landkreises Bad Kreuznach für Kultur und Soziales stellt für Musikvereine und Chöre im Landkreis Bad Kreuznach, die aktive Mitglieder unter 18 Jahren ausbilden, insgesamt 20.000 Euro zur Verfügung. Stiftungsvorsitzende und Landrätin Bettina Dickes freut sich, dass der Stiftungsvorstand den von ihr eingebrachten Vorschlag unterstützt: „Ich freue mich wirklich sehr, dass wir den Musikvereinen und Chören in unserem Landkreis, die sich in der Kinder- und Jugendausbildung engagieren, gerade in diesen Zeiten ein wenig helfen können.“
Antragsberechtigt sind alle Musikvereine und Chöre im Landkreis Bad Kreuznach mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren. Die Antragsfrist endet am 20.01.2021. Zur Teilnahme an der Ausschüttung muss der Stiftung der vollständig ausgefüllte Förderantrag bis zum 20.01.2021 zugehen. Die eine Hälfte der Fördersumme wird als Grundbetrag an die antragstellenden Musikvereine und Chöre mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren gleichmäßig verteilt. Die Verteilung der zweiten Hälfte erfolgt als Zusatzbetrag im Verhältnis der Anzahl der aktiven Mitglieder unter 18 Jahren.
Den Antrag auf Förderung von Musikvereinen und Chören im Landkreis Bad Kreuznach mit aktiven Mitgliedern unter 18 Jahren können Sie hier herunterladen.
als pdf: www.kreis-badkreuznach.de/fileadmin/media/downloads/02_Aemter/Amt_9_Kaemmerei/Förderantrag_Musik_Chöre.pdf
oder als Word-Datei: www.kreis-badkreuznach.de/fileadmin/media/downloads/02_Aemter/Amt_9_Kaemmerei/Förderantrag_Musik_Chöre.pdf.docx