Landesmusikrat RLP: Lockdown light ist eine Katastrophe für die Musik

Der rheinland-pfälzische Dachverband für das Musikleben mahnt dazu, Unklarheiten und Ungerechtigkeiten für die Musiker zu beseitigen.
Frauenensemble ex-semble. Foto: LMR RP
Frauenensemble ex-semble. Foto: LMR RP

Die seit dem 2. November 2020 geltenden Maßnahmen zur Corona-Bekämpfung stellen die Musik in Rheinland-Pfalz nahezu still. Der Landesmusikrat Rheinland-Pfalz begrüßt zwar die Möglichkeit, dass der außerschulische und schulische Musikunterricht weiterhin stattfinden kann, sieht aber für die Amateurmusik und die Soloselbstständigen deutlichen Nachbesserungsbedarf.

Das Präsidium des Landesmusikrats ist überzeugt davon, dass viele der beschlossenen Maßnahmen notwendig sind und hofft, dass sie den gewünschten Erfolg bringen. „Allerdings mahnen wir an, Unklarheiten und Ungerechtigkeiten zu beseitigen.“

1. in der Amateurmusik
Die über 3.000 Musikvereine und Chöre im Land leiden außerordentlich unter der Pandemie. Insbesondere die Chorlandschaft wurde hart getroffen: Dass nun Proben und Auftritte für Chöre und Blasorchester untersagt wurden, allerdings der Einsatz von Chören und Blasorchestern im Gottesdienst erlaubt ist, stellt eine Ungleichbehandlung dar.

2. bei soloselbstständigen Musizierenden
Die begrüßenswerten Unterstützungen seitens des Bundes mit bis zu 75% Prozent des Umsatzes im November 2019 oder anderen Vergleichseinnahmen sind aktuell nur unter Zuhilfenahme eines Steuerberaters möglich. Vor allem Solo-Selbständige mit nahezu prekären Einkommensverhältnissen, wie sie in der Musik leider oft zu finden sind, verfügen über keinen eigenen Steuerberater und werden von den ohnehin stark belasteten Steuerberatungskanzleien bei solch geringen Umsätzen nicht aufgenommen. Hier muss dringend nachgebessert werden. Darüber hinaus wird mit diesem einmonatigen Ansatz der Eindruck vermittelt, den Solo-Selbständigen würde umfassend geholfen werden. Die Wahrheit ist, dass dieser Personengruppe seit März 2020 keine angemessene Unterstützung zuteilwurde. Ein Monat der Kompensation reicht nicht aus!

3. für professionelle Kultureinrichtungen
Dass die Kultureinrichtungen geschlossen wurden, obwohl überzeugende Hygienekonzepte, investive Maßnahmen für den Gesundheitsschutz und Anpassung von Programmen und Inszenierungen vorgenommen wurden, ist nicht nachvollziehbar. Ohne Konzerte, Opern, Theater, den Aktivitäten der Musikclubs und vielem mehr wird es still in Rheinland-Pfalz.

Peter Stieber, der Präsident des Landesmusikrats Rheinland-Pfalz, appelliert: „Die Musiklandschaft in Rheinland-Pfalz ist seit März 2020 stark von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen. Die gravierenden mittel- und langfristigen Auswirkungen für alle Bereiche sind noch nicht abzuschätzen, lassen aber nichts Gutes erahnen. Die nun beschlossenen möglichen Kompensationshilfen sind gerade für die Musikszene nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Eine Einbindung des Landesmusikrats als Dachverband für 500.000 musizierende Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer in das „Corona-Bündnis Rheinland-Pfalz“ hätte notwendige Impulse geben können, Beschlüsse an die Realität der Musik anzupassen. Aber hier wurde die Musik einmal mehr missachtet.“

Kontaktdaten

Landesmusikrat Rheinland-Pfalz e. V.
Sabine Melchiori
Öffentlichkeitsarbeit
Kaiserstraße 26-30
55116 Mainz
Tel. +49 6131 226912
E-Mail: melchiori@lmr-rp.de
Web: lmr-rp.de

Boilerplate/VereinsportaitDer Landesmusikrat hat zur Aufgabe, die Musik in Rheinland-Pfalz zu fördern. Er ist Dachverband für das Musikleben, für Laienmusizieren ebenso wie für professionelle Musik, für Chöre und Orchester. Seine Initiativen richten sich u. a. auf die Ausbildung von Musikberufen, auf die Musikerziehung in Kindergarten, Schule und außerhalb der Schule. Er vertritt die Musikwissenschaft wie auch die Musikwirtschaft und engagiert sich bei der Suche nach konstruktiven Lösungen in bildungs- und kulturpolitischen Fragen. Durch landesweite Wettbewerbe fördert er begabte Jugendliche und die Qualität des Musizierens der Laienorchester und -chöre. Seit dem 1. Januar 2013 ist der Landesmusikrat Träger aller fünf LandesJugendEnsembles sowie der Landeswettbewerbe "Jugend musiziert" und "Jugend jazzt". Ferner verteilt er seit 2005 die Zweckerträge aus der GlücksSpirale von Lotto Rheinland-Pfalz an seine Mitgliedsverbände über einen festgelegten Verteilungsschlüssel.

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