Kulturstiftung Rheinland-Pfalz stellt 200.000 Euro für Fluthilfe bereit

Hilfe für die Kultur in den rheinland-pfälzischen Flutregionen. Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur unterstützt mit zusätzlichen Mitteln.
Illustration: Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur.

Von der Flutkatastrophe betroffene Kulturinstitutionen und Kunstschaffende werden von der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur mit weiteren Mitteln unterstützt: 200.000 Euro stehen für Vorhaben in 2021 und 2022 zusätzlich zur Verfügung. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.

„Das persönliche Leid der Betroffenen ist unfassbar, aber gerade auch der Kunst- und Kulturbereich ist massiv von den Folgen der Katastrophe in Mitleidenschaft gezogen worden. Ich bin sehr froh, dass wir hier mit der Kulturstiftung einen Betrag leisten können“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer, die Vorsitzende der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur. Kulturministerin Katharina Binz ergänzt: „Es ist uns wichtig, mit dieser Förderung sowohl die Rettung von Kunstwerken voranzubringen, als auch Künstlerinnen, Künstler, Kulturschaffende aktiv zu unterstützen.“

Der Erhalt kultureller Infrastrukturen und die Bewahrung von Kulturgut ist ebenso Stiftungszweck, wie die Pflege zeitgenössischen Kunstgeschehens und die Unterstützung besonderer Projekte im Kulturbereich. Zusätzlich zu den Regelförderungen der Kulturstiftung – jeweils 150.000 Euro in den Jahren 2021 und 2022 – wurden durch sogenannte Umschichtungsgewinne jetzt weitere 200.000 Euro für den Wiederaufbau der von der Flut betroffenen Kulturlandschaft bereitgestellt. Damit können neben Rettung und Ersatz von Kunstwerken auch Veranstaltungen der Kulturschaffenden gefördert werden. Unterstützt werden Vorhaben in 2021 und 2022, so dass zusätzlich zu dringender Soforthilfe auch eine längerfristige Planung möglich ist.

Zur Antragstellung steht das Online-Portal der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur zur Verfügung. Für die Regelförderung gelten nach wie vor die Fristen 15. Februar und 15. August eines jeden Jahres. Anträge für dieses erweiterte Unterstützungsprogramm können aber ab sofort und ohne Antragsfrist über das Antragsportal gestellt werden: kulturstiftung.antragsverwaltung.de

Kontaktdaten

Presseinformation der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Iris Kofoldt
Presserefrentin

Singendes Land – Das Magazin zur Chorkultur
Dieter Meyer
Redaktionsteam Singendes Land
Bendorfer Str. 72-74
56566 Neuwied-Engers
Tel. +49 2631 8312696
E-Mail: redaktion@singendesland.de
Web: singendesland.de

Weiterführende Links:
kulturstiftung.antragsverwaltung.de - Antrag
www.kulturstiftung-rlp.de - Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

Boilerplate/VereinsportaitDie Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur wurde vor 30 Jahren gegründet, um die Kunst und Kulturlandschaft von Rheinland-Pfalz zu pflegen, zu bewahren und zu unterstützen. Der Erhalt kultureller Infrastrukturen und die Bewahrung von Kulturgut ist ebenso Stiftungszweck, wie die Pflege des zeitgenössischen Kunstgeschehens und aktueller Projekte im Kulturbereich.



Die Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur fördert insbesondere Vorhaben im Bereich der Bildenden Kunst, der Darstellenden Kunst, des Films, der Literatur, der Musik und der Soziokultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Zur Förderung von Künstlerinnen und Künstlern können Stipendien vergeben werden. Die Satzung und die Förderrichtlinien unter: www.kulturstiftung-rlp.de/




Die Flutkatastrophe 2021 hat in einem Teil von Rheinland-Pfalz unermesslicher Schaden angerichtet, der mit großem persönlichen Leid vieler Betroffenen einhergeht. Die Unterstützungsbedarfe werden noch lange anhalten und gerade auch der Kunst- und Kulturbereich ist massiv von den Folgen der Katastrophe in Mitleidenschaft gezogen worden: Ateliers wurden zerstört, Bibliotheken geflutet, Archive überschwemmt und kulturelle Infrastrukturen, wie etwa die von Chorvereinen, vernichtet, so dass auch Möglichkeiten für kulturelle Veranstaltungen und damit für die kulturelle Teilhabe der Bevölkerung fehlen.

Die Kulturstiftung kann Personen und Institutionen bei Vorhaben zur Minderung der Flutschäden unterstützen, z.B.: Kunst- und Kultureinrichtungen inkl. Museen und Archive bei Rettung oder Ersatz ihrer Kunstwerke Kunst- und Kulturschaffende durch die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten. Die Kulturstiftung stellt Fördermittel in Höhe von 200 .000 Euro für Projekte zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur, der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, dem Erhalt des kulturellen Erbes und dem Wiederaufbau der Kulturlandschaft bereit.



Die Mittel werden in 2021 und 2022 bereitgestellt und müssen nicht in 2021 komplett verausgabt werden. Die Mittel werden zusätzlich zur Regelförderung - 2021 und 2022 jeweils 150.000 Euro - bereitgestellt, da sie kurzfristig aus sogenannten Umschichtungsgewinnen gehoben werden konnten.

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