Das Programm ‘Kultur.Gemeinschaften’ – Kompetenzen, Köpfe, Kooperationen’ – setzt auf die Erfahrungen aus dem Förderprogramm, zu dem sich 2020 bereits 667 Einrichtungen beworben hatten. Finanziert wird es vom Bund aus dem Zukunftspaket ‘Neustart Kultur’ mit zehn Millionen Euro und mit einer Million Euro von der Ländergemeinschaft.
Verwaltung und Umsetzung des Programms sind bei der Kulturstiftung der Länder angesiedelt. Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters erläutert: „Mit der neuen Runde des Digitalisierungsprogramms ‘Kultur.Gemeinschaften’ wollen wir die Kultureinrichtungen in Deutschland weiter darin bestärken, den digitalen Wandel voranzutreiben und neue Zielgruppen zu erreichen. Nach der positiven Resonanz auf das erste Programm im vergangenen Jahr legen wir nun großen Wert darauf, dass Kulturakteure nachhaltig Kompetenzen aufbauen und in Verbünden zusammenarbeiten. Diese Faktoren sind in Zeiten pandemiebedingter Einschränkungen besonders wichtig für ein attraktives Kulturangebot.“
Antragsberechtigt sind öffentlich zugängliche, auch ehrenamtlich geführte, kulturelle Einrichtungen, die gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, kulturgutbewahrende Einrichtungen gemäß § 2 KGSG sowie gemeinnützige Projektträger mit eindeutig kultureller Ausrichtung. So zum Beispiel musikalische Ensembles, dazu zählen auch Chorvereine. Da sich ‘Kultur.Gemeinschaften’ insbesondere an kleinere kulturelle Einrichtungen und Projektträger – bis zu 10 vollbeschäftigte Mitarbeitende – richtet, werden entsprechende Förderanträge mit Vorrang berücksichtigt. Zielgruppe und zentrale Fördergrundsätze sind weiter einsehbar unter kulturgemeinschaften.de/#zielgruppen&foerdergrundsaetze
Kultureinrichtungen und kulturelle Träger können sich bereits seit dem 16. August unter kulturgemeinschaften.de bewerben. Die Antragsfristen enden am 24. September.