Kreis-Chorverband verdoppelt die Beihilfe für neu gegründete Kinder- und Jugendchöre

Seit einigen Jahren wird die Gründung eines Kinder- und Jugendchors vom Chorverband Rheinland-Pfalz aus Mitteln der „Glückspirale“ mit 500 EUR gefördert. Dabei fließt die erste Tranche in Höhe von 300 EUR nach einjährigem Bestehen, der Rest nach dem zweiten Jahr der Aktivität. Nachgewiesen wird die Aktivität durch die Datenlage in OVERSO, der Vereinsdatenbank des DCV. Der Kreis-Chorverband Bad Kreuznach hat nun beschlossen, bis auf weiteres diese Gründungsbeihilfe mit eigenen Mitteln zu verdoppeln: Grundlage ist das gleiche Regelwerk, wie oben geschildert – die Zuwendung erhalten alle ab 1. Januar 2015 gegründeten Kinder- und Jugendchöre. Der Anlaß für diese zusätzliche Förderung der Jugendarbeit ist eigentlich ein trauriger: Einer der ältesten Gesangvereine der Stadt Bad Kreuznach, der MGV Liederkranz e.V. Bad Kreuznach, gegründet im Jahr 1833, hat sich auf Beschluß der Mitgliederversammlung in 2014 aufgelöst. Im Zuge der Liquidation des Vereins, vorbereitet durch eine Satzungsänderung, hat das Liquidatorenteam eine ganze Reihe von Körperschaften mit Zuwendungen bedacht, die im sozialen und kulturellen Bereich arbeiten. Unter anderem auch die Musikschule Mittlere Nahe und den Kreis-Chorverband Bad Kreuznach mit jeweils 5000 EUR. Der Kreis-Chorverband hat diese Zuwendung zweckgebunden für Jugendarbeit zu verwenden. Damit kommt ein Teil des Vereinsvermögens jungen Sängerinnen und Sängern zu Gute – der Funke der Gründungsväter des MGV Liederkranz e.V. Bad Kreuznach wird damit weiterglühen!

Dieses Beispiel sollte Schule machen! Sicher ist die vielfach in Vereinssatzungen bedachte Ortsgemeinde (als Träger des Kindergartens) oder das Deutsche Rote Kreuz ein würdiger Empfänger des Vereinsvermögens. Aber es fehlt der kulturelle Aspekt, den sich der aufzulösende Verein auf die Fahne geschrieben hat. Die Geschäftsstelle berät Vereinsvertreter gerne bei der dazu erforderlichen Satzungsänderung. Überdies steht zu hoffen, daß der Chorverband Rheinland-Pfalz die Gründung einer Stiftung vorantreibt, damit die Erträge solcher Zuwendungen kulturellen Zwecken zugeführt werden können.

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