Gute Nachricht: Lockerungen für die Chormusik

Seit dem 2. Juni gibt es weitere Lockerungen für die Amateurmusik in Rheinland-Pfalz. Chorverband empfiehlt umsichtiges Handeln.

Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 – wie dies bereits in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz der Fall ist – dürfen wieder bis zu zehn ungeimpfte Erwachsene in Innenräumen proben, bis zu 20 ungeimpfte Personen im Freien. Bei Kinderchören mit Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre dürfen es bis zu 25 sein. In allen Fällen zuzüglich der chorleitenden Personen. Für vollständig geimpfte oder genesene Erwachsene gibt es keine weiteren Einschränkungen. Diese können zur Anzahl der Ungeimpften hinzukommen, so dass sich die Zahl der Probenden verdoppeln oder auch durchaus verdreifachen kann.

“Auch wenn die nun gelockerten Richtlinien wieder Mut machen, möchten wir vonseiten des Chorverbands dennoch zum umsichtigen Handeln aufrufen. Dazu gehört, neben anderem, die Lockerungen nicht gänzlich auszureizen. Die Abstandsregelung setzt hier ja letztlich auch eine Grenze. Im Innenraum ist es die bekannte Drei-Meter-Regel ringsum. Im Freien sind es eineinhalb Meter zur Seite, zwei Meter nach vorne, drei Meter zur Chorleitung”, erläutert Tobias Hellmann, Vizepräsident des Chorverbands Rheinland-Pfalz die aktuelle Probensituation. “Das bedeutet letztlich in der Rechnung: neun Quadratmeter pro Person im Innenraum. Und auch wenn es die Verordnung anders vorsieht, empfehlen wir unseren Chören alle Probenteilnehmer zu testen. Dies betrifft dann auch bereits Geimpfte und Genesene.” Hintergrund zu dieser Empfehlung sei die bislang nicht gänzlich widerlegte Tatsache, dass selbst vollständig geimpfte Person das Virus in sich tragen und weitere Personen infizieren könnten.

Die Lockerungen in der Zusammenfassung.
Gültig für Sieben-Tages-Inzidenzen unter 50, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt.
– Proben im Freien: bis zu 20 Personen plus Chorleitung, Abstand 150 cm zur beiden Seiten, 200 cm nach vorne. 300 cm zur chormusikalischen Leitung.
– Proben in Innenräumen: bis zu 10 Personen plus Chorleitung, Abstand 300 cm nach allen Seiten, auch zur chormusikalischen Leitung.
– Geimpfte und Genesene sowie die Kinder der Teilnehmenden – bis 14 Jahre – sind von den Einschränkungen ausgenommen und können jederzeit hinzukommen.
– Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht bis zum Platz und die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung aller Anwesenden.
– Es besteht Testpflicht bei Proben im Innenraum, davon ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Geimpfte und Genesene.
– Der Chorverband empfiehlt generell die Testpflicht auf ALLE an Chorproben teilnehmende Personen auszuweiten, auch für Geimpfte und Genesene.
– Für Kinderchöre gilt einheitlich drinnen wie draußen: 25 Singende plus Chorleitung, Testpflicht ab Alter Sechs bei Proben im Innenraum.

Bei Inzidenz von über 50 bis 100 gilt:
– Kinderchorproben mit bis zu 25 Singenden nur draußen. Drinnen bis zu zehn Kinder plus Chorleitung.
– Im Innenraum maximal fünf Erwachsene aus fünf Haushalten, draußen bis zu zehn Erwachsene plus Chorleitung.

“Wir freuen uns für die Chöre in Rheinland-Pfalz, die jetzt endlich wieder für erste Konzerte im Herbst proben können. Wir hoffen das Beste und gehen davon aus, dass sich die Situation nicht wieder verschärfen wird. Und wahrscheinlich werden wir in diesem Jahr dann auch wieder eine Advents- und Weihnachtszeit mit freudig Singenden in Chören haben”, sind Karl Wolff, der Präsident des Chorverbands Rheinland-Pfalz und auch sein Kollege vom Chorverband der Pfalz, Hartmut Doppler zuversichtlich.

Kontaktdaten

Chorverband Rheinland-Pfalz e. V.
Dieter Meyer
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Medien
im Chorverband Rheinland-Pfalz
Bendorfer Str. 72-74
56566 Neuwied-Engers
Tel.: +49 2631 8312696
E-Mail: dieter.meyer@cvrlp.de
Web: cv-rlp.de

Boilerplate/VereinsportaitDer Chorverband Rheinland-Pfalz – so alt wie das Grundgesetz

Der Chorverband Rheinland-Pfalz wurde 1949 als Sängerbund Rheinland-Pfalz – seit 2005 Chorverband Rheinland-Pfalz – in Koblenz gegründet und feierte damit im Jahr 2019 seinen 70. Geburtstag. Mit über 1.200 Chören und ihren rund 75.000 Mitgliedern, davon mehr als 30.000 aktiv Singende, ist er der größte Amateurmusikverband in Rheinland-Pfalz und gehört zu den fünf großen Landes-Chormusikverbänden in Deutschland.



Aufgaben und Serviceleistungen des Verbandes:

■ Attraktivmachen des Chorsingens für die Menschen in Rheinland-Pfalz;

■ Fördern des Singens in Schulen und Kindergärten im Land

■ Bereitstellen von Angeboten zur Aus- und Fortbildung sowie zur Qualifizierung von Chorleitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen;

■ Anbieten vielfältiger Weiterbildungsmöglichkeiten für Choraktive;

■ Durchführen von Leistungs- und Bewertungssingen für Chöre;

■ Beraten von Choraktiven, Chorleitern sowie Chören und Chorvereinen in rechtlichen und musikfachlichen Fragen;

■ Öffentlichkeitsarbeit zu und das Fördern von chorkulturellen Veranstaltungen sowie Fundraisingkampagnen zur Förderung und weiteren Unterstützung der Chorkultur im Land;

■ Unterstützen bei Medienproduktion wie CD oder Video sowie bei Promotion und Vertrieb als Teil der Öffentlichkeitsarbeit;

■ Bewusstmachen und Verankern der Chorkultur / des Chorsingens als sozialisierendes, für Bildung und Gesellschaft wichtiges Kulturgut im Land.



Dem Chorverband Rheinland-Pfalz ist stets an einer engen Zusammenarbeit und intensiven Kommunikation mit öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen sowie Chorverbänden und Chören gelegen. Gewählter Präsident des Chorverbandes Rheinland-Pfalz ist Karl Wolff.

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