Bei einer stabilen Inzidenz von unter 50 – wie dies bereits in vielen Landkreisen und kreisfreien Städten in Rheinland-Pfalz der Fall ist – dürfen wieder bis zu zehn ungeimpfte Erwachsene in Innenräumen proben, bis zu 20 ungeimpfte Personen im Freien. Bei Kinderchören mit Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre dürfen es bis zu 25 sein. In allen Fällen zuzüglich der chorleitenden Personen. Für vollständig geimpfte oder genesene Erwachsene gibt es keine weiteren Einschränkungen. Diese können zur Anzahl der Ungeimpften hinzukommen, so dass sich die Zahl der Probenden verdoppeln oder auch durchaus verdreifachen kann.
„Auch wenn die nun gelockerten Richtlinien wieder Mut machen, möchten wir vonseiten des Chorverbands dennoch zum umsichtigen Handeln aufrufen. Dazu gehört, neben anderem, die Lockerungen nicht gänzlich auszureizen. Die Abstandsregelung setzt hier ja letztlich auch eine Grenze. Im Innenraum ist es die bekannte Drei-Meter-Regel ringsum. Im Freien sind es eineinhalb Meter zur Seite, zwei Meter nach vorne, drei Meter zur Chorleitung“, erläutert Tobias Hellmann, Vizepräsident des Chorverbands Rheinland-Pfalz die aktuelle Probensituation. „Das bedeutet letztlich in der Rechnung: neun Quadratmeter pro Person im Innenraum. Und auch wenn es die Verordnung anders vorsieht, empfehlen wir unseren Chören alle Probenteilnehmer zu testen. Dies betrifft dann auch bereits Geimpfte und Genesene.“ Hintergrund zu dieser Empfehlung sei die bislang nicht gänzlich widerlegte Tatsache, dass selbst vollständig geimpfte Person das Virus in sich tragen und weitere Personen infizieren könnten.
Die Lockerungen in der Zusammenfassung.
Gültig für Sieben-Tages-Inzidenzen unter 50, an fünf aufeinanderfolgenden Tagen, in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt.
– Proben im Freien: bis zu 20 Personen plus Chorleitung, Abstand 150 cm zur beiden Seiten, 200 cm nach vorne. 300 cm zur chormusikalischen Leitung.
– Proben in Innenräumen: bis zu 10 Personen plus Chorleitung, Abstand 300 cm nach allen Seiten, auch zur chormusikalischen Leitung.
– Geimpfte und Genesene sowie die Kinder der Teilnehmenden – bis 14 Jahre – sind von den Einschränkungen ausgenommen und können jederzeit hinzukommen.
– Es besteht grundsätzlich Maskenpflicht bis zum Platz und die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung aller Anwesenden.
– Es besteht Testpflicht bei Proben im Innenraum, davon ausgenommen sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie Geimpfte und Genesene.
– Der Chorverband empfiehlt generell die Testpflicht auf ALLE an Chorproben teilnehmende Personen auszuweiten, auch für Geimpfte und Genesene.
– Für Kinderchöre gilt einheitlich drinnen wie draußen: 25 Singende plus Chorleitung, Testpflicht ab Alter Sechs bei Proben im Innenraum.
Bei Inzidenz von über 50 bis 100 gilt:
– Kinderchorproben mit bis zu 25 Singenden nur draußen. Drinnen bis zu zehn Kinder plus Chorleitung.
– Im Innenraum maximal fünf Erwachsene aus fünf Haushalten, draußen bis zu zehn Erwachsene plus Chorleitung.
„Wir freuen uns für die Chöre in Rheinland-Pfalz, die jetzt endlich wieder für erste Konzerte im Herbst proben können. Wir hoffen das Beste und gehen davon aus, dass sich die Situation nicht wieder verschärfen wird. Und wahrscheinlich werden wir in diesem Jahr dann auch wieder eine Advents- und Weihnachtszeit mit freudig Singenden in Chören haben“, sind Karl Wolff, der Präsident des Chorverbands Rheinland-Pfalz und auch sein Kollege vom Chorverband der Pfalz, Hartmut Doppler zuversichtlich.