“Rheinland-Pfalz ist die Heimat von vielen, oftmals rein ehrenamtlich betriebenen Kulturvereinen. Viele sind im Bereich der Amateurmusik aktiv”, erklärt Kulturministerin Binz. Und weiter: „Wir wollen die gemeinnützigen Kulturvereine dabei unterstützen, die Auswirkungen der Corona-Pandemie bewältigen zu können, auch insbesondere bei der Modernisierung und Weiterentwicklung ihrer Strukturen, im Nachwuchs- und Mitgliederbereich, bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit und vor allem auch bei der Digitalisierung.“
Die Förderschwerpunkte des Programms erstrecken sich daher auf die Bereiche Mitgliederwerbung/Imagekampagne, Digitalisierung, Strukturentwicklung und Nachwuchsarbeit. Das Programm startet am 1. September 2021 und ist bis zum 31. Mai 2022 befristet. Antragsschluss ist der 1. Dezember 2021.
Antragsberechtigt sind Kulturvereine die den Schwerpunkt ihres Vereinszwecks in den Bereichen der Musik sowie in der darstellenden und bildenden Kunst, der kulturellen Bildung, Literatur, Soziokultur oder der Ausstellung künstlerischer oder kultureller Inhalte haben. Die Höhe der finanziellen Hilfen beträgt maximal 4.000 Euro je Verein. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Es werden maximal 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bezuschusst. 20 % der Finanzierungsmittel müssen aus Eigenmitteln oder sonstigen Einnahmen getragen werden, hierzu zählen keine Eigenleistungen.
Onlineantrag und Förderrichtlinie sind unter kulturland.rlp.de/de/kultur-foerdern/foerderprogramme zu finden.