Chorsingen erneut verboten

12. Fassung der rheinland-pfälzischen Corona-Bekämpfungsverordnung untersagt die Amateurmusik.
Das Singen in Gemeinschaft hat in keiner Weise zur aktuellen Situation beigetragen.

Wie bereits vorhersehbar, hat die Landesregierung in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung ausdrücklich Proben und Auftritte von Chören und Musikvereinen in der Laien- und Breitenkultur untersagt. „Musikalischer Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt“, so steht es in der 12. Fassung der Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Damit sind bis Ende November keine Präsenzproben mehr zulässig.
HIer steht die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung als pdf-Dokumnet zum Downloadbereit. § 15 ist relevant für die Chormusik: corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/12._CoBeLVO.pdf

Link zu den FAQ zur 12. Corona-Bekämpfungsverordnung: corona.rlp.de/de/service/faqs/

Statement Chorverband Rheinland-Pfalz: “Wir lassen es derzeit an dieser Stelle noch unkommentiert, dass die Amateurchorproben wegen des Aerosolausstoßes untersagt sind, Proben von Chören und Orchestern im Profibereich allerdings nicht. Hier gilt offenbar keine Aerosolproblematik.”

Kontaktdaten

Dieter Meyer
Referent für Öffentlichkeitsarbeit und Medien
im Chorverband Rheinland-Pfalz
Bendorfer Str. 72-74
56566 Neuwied-Engers
Tel. +492631 8312696
E-Mail: dieter.meyer@cv-rlp.de
Web: cv-rlp.de

Boilerplate/VereinsportaitDer Chorverband Rheinland-Pfalz – so alt wie das Grundgesetz

Der Chorverband Rheinland-Pfalz wurde 1949 in Koblenz gegründet und feierte damit im Jahr 2019 seinen 70. Geburtstag. Mit etwa 1.400 Chören in rund 1.000 Chorvereinen und circa 85.000 Mitgliedern, davon annähernd 40.000 Choraktiven, ist er der größte Laienmusikverband in Rheinland-Pfalz und gehört zu den fünf großen Landes-Chormusikverbänden in Deutschland.



Aufgaben und Serviceleistungen des Verbandes:

■ Attraktivmachen des Chorsingens für die Menschen in Rheinland-Pfalz;

■ Fördern des Singens in Schulen und Kindergärten im Land

■ Bereitstellen von Angeboten zur Aus- und Fortbildung sowie zur Qualifizierung von Chorleitern und Lehrern an allgemeinbildenden Schulen;

■ Anbieten vielfältiger Weiterbildungsmöglichkeiten für Choraktive;

■ Durchführen von Leistungs- und Bewertungssingen für Chöre;

■ Beraten von Choraktiven, Chorleitern sowie Chören und Chorvereinen in rechtlichen und musikfachlichen Fragen;

■ Öffentlichkeitsarbeit zu und das Fördern von chorkulturellen Veranstaltungen sowie Fundraisingkampagnen zur Förderung und weiteren Unterstützung der Chorkultur im Land;

■ Unterstützen bei Medienproduktion wie CD oder Video sowie bei Promotion und Vertrieb als Teil der Öffentlichkeitsarbeit;

■ Bewusstmachen und Verankern der Chorkultur / des Chorsingens als sozialisierendes, für Bildung und Gesellschaft wichtiges Kulturgut im Land.



Dem Chorverband Rheinland-Pfalz ist stets an einer engen Zusammenarbeit und intensiven Kommunikation mit öffentlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen sowie Chorverbänden und Chören gelegen. Gewählter Präsident des Chorverbandes Rheinland-Pfalz ist Karl Wolff.

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