Wie bereits vorhersehbar, hat die Landesregierung in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung ausdrücklich Proben und Auftritte von Chören und Musikvereinen in der Laien- und Breitenkultur untersagt. „Musikalischer Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur ist untersagt“, so steht es in der 12. Fassung der Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Damit sind bis Ende November keine Präsenzproben mehr zulässig.
HIer steht die 12. Corona-Bekämpfungsverordnung als pdf-Dokumnet zum Downloadbereit. § 15 ist relevant für die Chormusik: corona.rlp.de/fileadmin/msagd/Gesundheit_und_Pflege/GP_Dokumente/Informationen_zum_Coronavirus/12._CoBeLVO.pdf
Link zu den FAQ zur 12. Corona-Bekämpfungsverordnung: corona.rlp.de/de/service/faqs/
Statement Chorverband Rheinland-Pfalz: “Wir lassen es derzeit an dieser Stelle noch unkommentiert, dass die Amateurchorproben wegen des Aerosolausstoßes untersagt sind, Proben von Chören und Orchestern im Profibereich allerdings nicht. Hier gilt offenbar keine Aerosolproblematik.”