#wirsingennoch. CoronaCoronaCorona – fast zwei Jahre lang hat auch dem modernen Chor Vox Humana aus der Chorgemeinschaft Jockgrim ein fieses kleines Virus das Leben schwer gemacht. Keine gemeinsamen Proben, abgesagte Konzerte, Feste durften nicht stattfinden.
Davon ließen sich die Sängerinnen und Sänger aber nicht unterkriegen. „Singen verboten? Nicht mit uns!“, sagten sie sich. Das Internet machte es möglich: In ‘Zoom-Proben’ übten sie dienstags mit ihrem Chorleiter Marco Herbert neue Stücke ein – und bekamen nebenbei Einblicke in die Wohnzimmer der anderen Chormitglieder. Aber kein digitales Format kann eine ‘echte’ Chorprobe ersetzen. Darum war die Freude riesig, dass ab dem Sommer wieder gemeinsame Proben stattfinden durften und man das Erlernte endlich zusammen singen konnte.
Nach zwei Jahren Konzertpause lädt der Chor für den 21. November um 17 Uhr zu einem Chorkonzert in das Bürgerhaus Jockgrim ein, denn es gilt auch das 30-jährige Bestehen von Vox Humana zu feiern, Hashtag #wirsingennoch. Neben Vox Humana treten bei diesem Konzert die befreundeten Chöre der SonntagsChor Rheinland-Pfalz unter der Leitung von Marco Herbert, Daimler StarVoices unter der Leitung von Patrick Himpel, sowie ARTverwandt, das A Cappella Ensemble aus dem Rhein-Neckar Delta auf.
Die Eintrittskarten kosten regulär 11 Euro und ermäßigt 9 Euro für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende sowie schwerbehinderte Personen jeweils mit Ausweis. Die Tickets können nur online unter vox-humana-jockgrim.de/aktuelles/kartenbestellung mit Kontaktdatenerfassung bestellt werden. Zu beachten ist die 2G-Regelung.
Das Konzert findet gemäß der aktuellen Corona-Verordnung nach dem ‘2G-Modell’ statt. Nur vollständig geimpfte oder genesene BesucherInnen sind einlassberechtigt. Alle BesucherInnen werden gebeten, beim Einlass einen Impf- bzw. Genesungsnachweis in Kombinationen mit einem gültigen Personalausweis zu zeigen. Von der 2G-Regel ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres, Schülerinnen und Schüler, Schwangere und Personen, die ein ärztliches Attest vorlegen, dass sie sich aufgrund medizinischer Kontraindikation oder der Teilnahme an einer klinischen Studie nicht impfen lassen dürfen. Diese Personen müssen den Nachweis eines negativen Antigen-Tests führen, dessen Testungsergebnis nicht älter als 24 Stunden ist. Von der Testpflicht ausgenommen sind lediglich Kinder unter 12 Jahren sowie Schülerinnen und Schüler gegen Vorlage des Schülerausweises.